Sitzung: 28.09.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 128/17
1. Den Eigentümern der Grundstücke Ringweg 2, Ringweg 22, Ringweg 36, Ringweg 41 und Kanalweg 4 ‑ vgl. Anlage 1 (Nutzungskarte), durch entsprechende Umrandung gekennzeichnete Grundstücke – wird empfohlen, jeweils einzeln bei der Gemeinde einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für ihr Grundstück einzureichen.
2. Mit der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann für die genannten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ angestrebt werden, das dort bereits bestehende Dauerwohnen innerhalb des Sondergebietes, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet, planungsrechtlich dauerhaft zu sichern.
Anlagen
· Auszug BauGB 2017, (§ 12 BauGB)
· Nutzungskarte (Zusammenfassung der Bestandsaufnahme), Stand August 2017, mit Kennzeichnung der fünf betreffenden Grundstücke
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 128/17 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Gutheins
Herr Schubert
Frau Scheib
Abstimmung zur DS-Nr.
128/17:
Die DS-Nr. 128/17 wird einstimmig beschlossen.