Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 2

1.    Den Eigentümern der Grundstücke Ringweg 2, Ringweg 22, Ringweg 36, Ringweg 41 und Kanalweg 4 ‑ vgl. Anlage 1 (Nutzungskarte), durch entsprechende Umrandung gekennzeichnete Grundstücke – wird empfohlen, jeweils einzeln bei der Gemeinde einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für ihr Grundstück einzureichen.

2.    Mit der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen kann für die genannten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ angestrebt werden, das dort bereits bestehende Dauerwohnen innerhalb des Sondergebietes, Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet, planungsrechtlich dauerhaft zu sichern.

 

 

Anlagen

·       Auszug BauGB 2017, (§ 12 BauGB)

·       Nutzungskarte (Zusammenfassung der Bestandsaufnahme), Stand August 2017, mit Kennzeichnung der fünf betreffenden Grundstücke

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 128/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Gutheins

Herr Schubert

Frau Scheib

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 128/17:

Die DS-Nr. 128/17 wird einstimmig beschlossen.