Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, schrittweise ein Familienzentrum in Kleinmachnow einzurichten.

 

  1. Der Bürgermeister wird daher wie folgt beauftragt:

 

a)     Es sind notwendige Räume bereitzustellen.

Für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren ist ein zentral gelegenes Ladengeschäft mit einer Fläche von ca. 160 m² zu einem Mietpreis von maximal 25.000 € brutto warm mit Beginn zum 01.01.2018 anzumieten.

b)     Ein externer Träger soll das Familienzentrum betreiben.

Zur Findung eines Freien Trägers ist ein Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Familienzentrums für zunächst drei Jahre auszuschreiben. Der Betrieb des Familienzentrums soll zeitnah beginnen.

c)      Ca. zwei Jahre nach Eröffnung des Familienzentrums ist eine Evaluation durchzuführen mit dem Ziel der Entscheidung der Gemeindevertretung über einen weiteren Betrieb des Familienzentrums.


Herr Piecha erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 150/17 wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Kulturausschuss      6 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mit Maßgabe

 

Herr Piecha nimmt Bezug auf die formulierte Maßgabe des Kulturausschusses.

Er macht darauf aufmerksam, dass eine befristete Einstellung eine Erhöhung des Stellenplanes bedeutet. Geschätzt werden die Personalkosten auf ca. 60.000,00 €, wobei der Landkreis diese Stelle fördert. 

Er macht aber auch deutlich, dass die Stelle mit eigenem Personal durchaus Probleme mit sich ziehen kann, nämlich wenn die Person krank wird oder Urlaub hat. An solchen Tagen wäre das Familienzentrum nicht besetzt. Ein freier Träger wäre daher günstiger.

Eine Befristung dieser Stelle auf 3 Jahre ist ebenfalls problematisch, laut Herrn Piecha. Eine Befristung, laut Gesetzt, endet, wenn das Projekt beendet ist. Das Familienzentrum soll aber dauerhaft betrieben werden.

Frau Schwarzkopf schlägt vor, die Befristung der Stelle an den lokalen Standort zu binden. Das heißt, wenn das Familienzentrum einmal umzieht, endet die Befristung.

Dazu merkt Herr Piecha an, dass nach dem Gesetz der Ort des Projektes keine Rolle spielt für eine Befristung.

Herr Templin findet gut, dass Herr Piecha den Hinweis zur Befristung gegeben hat. Das ist sehr wichtig. Er bittet jedoch Herrn Piecha bis zum Hauptausschuss zu prüfen, ob eine Befristung für den Zeitraum des Projektaufbaus möglich ist.

Herr Piecha wird dies bis zum Hauptausschuss prüfen und dann dazu berichten.

Frau Dr. Bastians-Osthaus spricht sich für eine bedarfsgerechte Entwicklung des CupCake aus. Die dortigen Räumlichkeiten sind vormittags frei. Die Person, die für das Familienzentrum zuständig sein soll, kann im Team Carat eingebunden werden. Bei Krankheit oder Urlaub kann eine Mitarbeiterinnen oder ein Mitarbeiter aus dem Team Carat einspringen.   

Herr Piecha findet diese Idee gut und wird auch das bis zum Hauptausschuss prüfen, ob das Team Carat bzw. CupCake Kapazitäten frei hätten, wenn die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter für das Familienzentrum aus krankheitsbedingten Gründen oder auch Urlaub ausfällt.

Frau Schwarzkopf regt an, auch nochmals darüber nachzudenken, eine Honorarkraft einzustellen.

Herr Templin bringt die Maßgabe aus dem Kulturausschuss auch in den Finanzausschuss ein.

Herr Templin formuliert die Maßgabe:

Die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:

„Der Bürgermeister wird wie folgt beauftragt:

a)     die notwendigen Räume bereitzustellen,

b)     eine Person mit Erfahrung im Bereich Familienzentren einzustellen und dafür – befristet auf drei Jahre - eine Stelle im nächsten Haushalt vorzusehen.

Der Punkt c) entfällt.

 

 

 


Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 150/17 mit Maßgabe zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 150/17 mit Maßgabe erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.