Sitzung: 18.10.2017 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Frau Leißner erläutert: „Es sind viele Anträge auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung eingegangen. 11 davon befinden sich im
Widerspruchsverfahren, 2 von diesen 11 werden positiv beschieden. Es gibt
keinen einzigen Antrag, dem eine Gehbehinderung zugrunde liegt bzw. für den eine
Ausnahmegenehmigung hätte erteilt werden können. Es gibt einen Krankheitsfall,
über den positiv beschieden werden wird, da hier eine besondere Vielzahl von
Verletzungen und Erkrankungen einen Sonderfall darstellen.“
Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:
- in der Satzung sei klar definiert, wann
es Ausnahmen geben muss (Reihenmittelhäuser, Schwerbeschädigung)
- wenn ein Parkplatz auf dem Grundstück
nicht realisiert werden kann, so können Schwerbeschädigte (Gehbehinderte)
einen Antrag auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum stellen
- Fahrzeuge können auch am Straßenrand in
einer Seitenstraße parken
- es wird keine Notwendigkeit gesehen, für
Reihenhäuser Sonderwünsche zu erzeugen
- für die Sommerfeldsiedlung gibt es
leider immer noch keinen Bebauungsplan
- durchfahrender Verkehr muss
gewährleistet sein (Rettungskräfte, Müllfahrzeuge etc.)
Frau Sahlmann erklärt, dass das, was man damals wollte, nicht so
realisiert wurde. Es wird einfach anders ausgelegt und da muss man die Satzung
ändern.
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Sahlmann, Herr
Schramm, Herr Weis, Herr Liebrenz