Frau Leißner erläutert: „Es sind viele Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eingegangen. 11 davon befinden sich im Widerspruchsverfahren, 2 von diesen 11 werden positiv beschieden. Es gibt keinen einzigen Antrag, dem eine Gehbehinderung zugrunde liegt bzw. für den eine Ausnahmegenehmigung hätte erteilt werden können. Es gibt einen Krankheitsfall, über den positiv beschieden werden wird, da hier eine besondere Vielzahl von Verletzungen und Erkrankungen einen Sonderfall darstellen.“

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • in der Satzung sei klar definiert, wann es Ausnahmen geben muss (Reihenmittelhäuser, Schwerbeschädigung)
  • wenn ein Parkplatz auf dem Grundstück nicht realisiert werden kann, so können Schwerbeschädigte (Gehbehinderte) einen Antrag auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum stellen
  • Fahrzeuge können auch am Straßenrand in einer Seitenstraße parken
  • es wird keine Notwendigkeit gesehen, für Reihenhäuser Sonderwünsche zu erzeugen
  • für die Sommerfeldsiedlung gibt es leider immer noch keinen Bebauungsplan
  • durchfahrender Verkehr muss gewährleistet sein (Rettungskräfte, Müllfahrzeuge etc.)

 

Frau Sahlmann erklärt, dass das, was man damals wollte, nicht so realisiert wurde. Es wird einfach anders ausgelegt und da muss man die Satzung ändern.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Sahlmann, Herr Schramm, Herr Weis, Herr Liebrenz