Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich ge­ändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 B (Auszug B-Plan mit Projekteintrag).

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 076/16/3 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Scheib

- Herr Schubert


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 076/16/3 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu setzen.