Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Bebauungsplan KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2008 (rechtswirksame 1. Änderung für das Grundstück „Föhrenwald 51“ seit 30.10.2015) soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Grundstücke Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, „Wolfswerder 50“ (Flurstücke 335/1 und 335/2), „Wolfswerder 52“ (Flurstücke 336/1 und 336/2), „Wolfswerder 68“ (Flurstücke 535/1 und 535/2), „Wolfswerder 70“ (Flurstücke 536/1 und 536/2) und „Wolfswerder 72“ (Flurstücke 537/1 und 537/2; vgl. Anlage 1).

2)        Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

3)        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 159/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.11.2017 zu setzen.