Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich ge­ändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anlage 4 B (Auszug B-Plan mit Projekteintrag).

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

·       ders., mit Luftbild Stand 04/2016

·       B-Plan KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung

·       Antragsunterlagen der Grundstückseigentümerin, Stand 16.10.2017:
A – Begründung (3 Seiten)
B – Auszug B-Plan (Planzeichnung) mit Projekteintrag (14 Seiten)
C – Ausblick auf die Planung und Entwicklung des BBIS-Bildungscampus (2 Seiten)
D – BBIS-Bildungsstandort Seeberg, Übersicht / Schaubild (1 Seite)
E – Sicherung der Querung des Seeberg-Geländes

·       Städtebaulicher Vertrag BBIS - Gemeinde vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 1039/2009 des Notars John Flüh, Berlin), Auszug zu Geh- und Radfahrrechte über das Schulgrundstück; Fotos

·       Protokoll/Besprechungsnotiz BBIS – Denkmalbehörden vom 21.04.2016

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 076/16/3 beteiligen sich:

Herrn Ernsting, FBL Bauen/Wohnen

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 076/16/3:

Die DS-Nr. 076/16/3 wird mehrheitlich beschlossen.