Sitzung: 16.11.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 076/16/3
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom
16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und
Pförtnergebäude BBIS“ geführt.
Die Änderung soll sich
beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer
Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International
School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anlage 4 B (Auszug
B-Plan mit Projekteintrag).
2.
Der
Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in
einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
·
ders.,
mit Luftbild Stand 04/2016
·
B-Plan
KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
·
Antragsunterlagen
der Grundstückseigentümerin, Stand 16.10.2017:
A – Begründung (3 Seiten)
B – Auszug B-Plan (Planzeichnung) mit Projekteintrag (14 Seiten)
C – Ausblick auf die Planung und Entwicklung des BBIS-Bildungscampus
(2 Seiten)
D – BBIS-Bildungsstandort Seeberg, Übersicht / Schaubild (1 Seite)
E – Sicherung der Querung des Seeberg-Geländes
· Städtebaulicher Vertrag BBIS - Gemeinde vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 1039/2009 des Notars John Flüh, Berlin), Auszug zu Geh- und Radfahrrechte über das Schulgrundstück; Fotos
· Protokoll/Besprechungsnotiz BBIS – Denkmalbehörden vom 21.04.2016
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 076/16/3 beteiligen sich:
Herrn Ernsting, FBL Bauen/Wohnen
Herr Templin
Abstimmung zur DS-Nr.
076/16/3:
Die DS-Nr. 076/16/3 wird mehrheitlich beschlossen.