Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ (Textbebauungsplan) wird gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

3.    Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“

·       Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ (Textbebauungsplan, Stand 16.10.2017)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 158/17 beteiligt sich:

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Hier geht es ja um ein Gebiet, was früher für Gewerbe geplant war. Man möchte jetzt hier die 6-Geschossigkeit auf 4-Geschossigkeit reduzieren. Warum überhaupt? Dahinter steckt, dass man vorsieht, nicht mehr Gewerbe vorzusehen, sondern Wohnen, vielleicht auch ein barrierefreies Heim oder irgendetwas für ältere Menschen. Ich bin weder dafür, dass dort ein barrierefreies Wohnen hinkommt, weil das einfach nicht die richtige Lage ist, im jetzigen Gewerbegebiet, ältere Menschen unterzubringen, die vielleicht auch noch andere Bedürfnisse haben, außer sich das Gewerbe anzuschauen. Wenn das geplant ist, es ist ja noch nicht konkret und es sollen ja erstmal die Voraussetzungen geschaffen, bin ich der Meinung, wenn es Wohnen ist, ist auch eine 4-Geschossigkeit nicht angemessen für Kleinmachnow. Das entspricht nicht dem Ortscharakter. Ein Teil unserer Fraktion wird das auf jeden Fall ablehnen mit dieser Begründung, dass man nicht Stück für Stück die Gewerbeflächen in Wohnflächen umwandeln sollte, sondern, dass man einfach versucht, das Konzept, was es einmal gab, beizubehalten oder vielleicht Gewerbeflächen in Grünflächen umwandelt. Das könnte ich mir gut vorstellen. Denn was vor 25 Jahren mal beschlossen wurde, muss sich nicht unbedingt heute im Beschluss widerspiegeln, wenn die Gegebenheiten sich im Ort auch geändert haben.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 158/17 beteiligt sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Warnick

Frau Sahlmann

Frau Scheib

Herr Singer

Herr Gutheins

 

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll

Wenn eine Bebauung an diesem Ort stattfindet, dann sollte sie ausschließlich für Personen mit besonderem Wohnbedarf vorgesehen bleiben.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 158/17:

Die DS-Nr. 158/17 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

Pause von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr