Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 1

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2008 (rechtswirksame 1. Änderung für das Grundstück „Föhrenwald 51“ seit 30.10.2015) soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Grundstücke Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, „Wolfswerder 50“ (Flurstücke 335/1 und 335/2), „Wolfswerder 52“ (Flurstücke 336/1 und 336/2), „Wolfswerder 68“ (Flurstücke 535/1 und 535/2), „Wolfswerder 70“ (Flurstücke 536/1 und 536/2) und „Wolfswerder 72“ (Flurstücke 537/1 und 537/2; vgl. Anlage 1).

2.    Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

·       Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Punkt 2.2.2

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 12.05.2017 mit Anlagen

·       Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Festsetzungstabelle

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Oeff befangen. Er nimmt an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 159/17 nicht teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 159/17 beteiligt sich:

Frau Brammer

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 159/17:

Die DS-Nr. 159/17 wird einstimmig beschlossen.