Es liegt ein Einwand von Frau Scheib vor:

Frau Scheib widerspricht der Darstellung in der Niederschrift unter TOP 8.9, dass sie sich für befangen erklärt habe. Sie hat sich ausdrücklich für nicht befangen erklärt, habe aber, um weitere Diskussionen zu vermeiden, nicht an der Aussprache teilgenommen, indem sie den Raum verlassen hat.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 18.09.2017 wird unter Beachtung des genannten Einwandes von Frau Schreib einstimmig festgestellt.