Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 Frau Dr. Scholz

Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung.

 

Herr Ernsting

Zu der gleichen Thematik gibt es eine Petition der Frau Sabine Braun, Auf der Drift 13 in Kleinmachnow, an den Landtag Brandenburg. Der Petitionsausschuss des Landtages hat die Gemeinde aufgefordert, bis heute eine Stellungnahme abzugeben. Das haben wir getan und uns dabei im Wesentlichen an die Argumentation in der Ihnen hier vorliegenden Abwägung gehalten.

Wir schlagen vor, die städtebaulichen Ziele beizubehalten und weiter die in der Bundesrepublik und damit auch in Brandenburg und in Kleinmachnow geltenden Vorschriften und Richtwerte zu Immissionen anzuwenden. Diese zurzeit geltenden Regelungen können auf der Grundlage des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Sahlmann, Herr Dr. Braun, Frau Dr. Scholz, Herr Ernsting

 

Herr Ernsting

Heute anwesend ist auch Herr Dox vom Büro Akustik Office, der im Auftrag der Gemeinde tätige Fachgutachter für die immissionsbezogenen Untersuchungen zum B‑Plan 006-c-3 „TIW-Gebiet“. Er kann ergänzende Informationen geben.

 

Herr Dox zu Protokoll

Natürlich sind wir als Gutachter angehalten, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und methodisch entsprechend vorzugehen. Wir haben die Untersuchungen und Berechnungen selbstverständlich vorschriftenkonform durchgeführt. Dazu gibt es Berechnungsprogramme, die sind autorisiert und rechnen mit bestimmten Eingabegrößen.

Beim Verkehrslärm ist das z. B. der DTV-Wert, der bereits diskutiert wurde. Zu den DTV-Werten „70.000 Kfz“  oder „77.000 Kfz“ lässt sich sagen, dass der Unterschied von rund 7.000 Kfz am ersten Immissionsort, den auch Herr Dr. Braun herangezogen hat, einen Unterschied von weniger 0,5 dB ausmacht. Das Landesumweltamt hat deshalb geäußert, der angenommene Wert von „70.000 Kfz“ ist ausreichend. Wir könnten auch den Wert von 77.000 Kfz nehmen, dann kommen wir um 0,5 dB höher, was aber im Hinblick auf die Grenzwerte keine andere Größenordnung ist.

Zur Frage, warum berechnet und nicht gemessen wurde: Nach den geltenden Vorschriften ist bei Verkehrslärm zu berechnen. Wenn ich messen würde, wann und für welchen Zeitraum sollte ich das tun? Eine Messung wird nur in seltenen Fällen vorgenommen und in der Regel nur auf gerichtliche Anordnung. Das ist dann eine sehr aufwendige Geschichte, da muss eine Langzeitmessung gemacht werden. Eine Augenblicksbetrachtung über beispielsweise 20 Minuten sagt uns nichts, weil wir die Autobahnsituation insgesamt nicht kennen. Man müsste eine Dauermessung über Wochen machen. Nach Auffassung des Verordnungsgebers ist eine Messung deshalb nicht geeignet.

Bei Berechnungen wird ein Durchschnittswert zugrundegelegt, der auf der Autobahn den ganzen Tag auftritt und dem entsprechend sind dann auch die Beurteilungspegel als Mittelwert über den gesamten Beurteilungszeitraum zu rechnen. Beurteilungszeit ist der Zeitraum tags von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nachts von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

Eine Verschiebung des Sportplatz-Standortes um ein paar Meter würde keine wesentliche Verbesserung der Immissionswerte bringen. Außerdem hat der Sportplatz immissionsschutzrechtlich keinen Schutzanspruch. Schutzanspruch haben Wohngebäude in den unterschiedlichen Baugebieten Mischgebiet, allgemeines und reines Wohngebiet.

Zu den Luftschadstoffen ist ebenfalls ein Gutachten erarbeitet worden. Auch das wurde vom Landesumweltamt geprüft und bemängelt, dass die Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,0 m statt mit 2,5 m angesetzt worden war. Daraufhin wurde das Gutachten ergänzt und sicherheitshalber eine Lärmschutzwandhöhe von 0,0 m gerechnet. Aber auch bei diesem ungünstigsten Fall bleiben die zurzeit geltenden Richtwerte für Luftschadstoffe eingehalten.

Es trifft sicherlich zu, was Herr Dr. Braun sagt, dass es in anderen Ländern andere und auch niedrigere Richtwerte gibt. Wir können aber für offizielle Planverfahren nicht irgendwelche Richtwerte aus anderen Ländern annehmen, sondern nur die hier verbindlichen.

Wir sind deshalb der Meinung, dass wir das von der immissionsrechtlichen Seite richtig und ausreichend bearbeitet haben, ohne jetzt auf weitere Details einzugehen.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Wir haben hier eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Alle Argumente, die dabei eine Rolle spielen, habe ich bereits vorhin bei der Präsentation genannt. Ich fordere alle Gemeindevertreter auf, darüber nachzudenken, ob wir tatsächlich an dieser Stelle einen Sportplatz wollen, wo er sich so zu sagen in einem Grenzbereich der Lärm- und Schadstoffimmissionen befindet.

Die Lärm- und Schadstoffimmissionswerte in Deutschland sind hier vielleicht auch nicht geeignet, es so zu erfassen, wie es für den Menschen die beste Wahl ist. Das bitte ich noch einmal zu überlegen.

Andererseits bin ich vollkommen einig mit dem RSV, dass noch ein Sportplatz benötigt wird, aber nicht an dieser Stelle.


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 0 Enthaltungen  - mehrheitlich empfohlen