Sitzung: 04.12.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 173/17
1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Herr Franke,
Vorsitzender des Seniorenbeirates, ist anwesend, er nimmt sein Rederecht wahr.
Herr Dr. Franke:
„Im Namen des Seniorenbeirates möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie
uns die Gelegenheit geben, hier unseren Standpunkt zu dem
Bebauungsplanverfahren –Förster-Funke-Allee/Ring am Feld- darzulegen. Wir
wissen alle, wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft und der Anteil der
älteren Menschen – auch in Kleinmachnow – wird in den nächsten Jahren weiter
zunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns Gedanken machen, wie wir für die
älteren Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Wohnraum schaffen,
damit sie auch in unserer Gemeinde noch ein vernünftiges Leben führen können.
Die Mobilitätseinschränkung bezieht sich einmal darauf, dass ältere Menschen
zum Teil auf Gehhilfen angewiesen sind und zum anderen natürlich auch, dass sie
in ihren Wohnungen Barrierefreiheit angeboten bekommen müssen. Wir wissen auch,
dass in Kleinmachnow viele Menschen noch in Einfamilienhäusern leben, die in
den 30er Jahren errichtet wurden und in diesen Häusern ist die Barrierefreiheit
nicht gegeben, und sie ist auch nur durch erhebliche Baumaßnahmen mit großem
finanziellen Aufwand herstellbar. Auch, wenn das vorgenommen wird, ist dann
doch, wenn einzelne Bewohner alleine leben, die Frage, wie sie in der
Gesellschaft noch zurechtkommen, und wie wir sie am gesellschaftlichen Leben
teilhaben lassen können, noch nicht geklärt. Deshalb hat sich der
Seniorenbeirat seit Jahren für eine Wohnanlage barrierefrei und mit
Serviceangebot eingesetzt und wir können froh sein, dass wir 2014 die Anlage in
der Heinrich-Heine-Straße in Betrieb nehmen konnten. Die 52 Wohnungen sind schnell
vermietet gewesen und bis heute ist kein Lehrstand – im Gegenteil – nach
Rücksprache mit der gewog ist festzustellen, dass der Bedarf weitaus größer ist
als das Angebot. Mit dem Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplangebiet
–Förster-Funke-Alle/Ring am Feld- wird also die Möglichkeit gegeben, hier eine
weitere Wohnanlage mit ca. 30 Wohnungen zu errichten. Wir sind der Meinung,
dass gerade dieser Standort besonders prädestiniert ist für ältere Menschen,
die praktisch die Infrastruktur in unmittelbarer Nähe angeboten bekommen. Das
betrifft Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Apotheke, auch das Rathaus und natürlich
den Bürgersaal im Rathaus. Ebenso wichtig ist, dass der ÖPNV hier Anschlüsse
bietet, wie an keiner anderen Stelle im Ort, so dass die älteren Menschen auch
die öffentlichen Verkehrsmittel günstig nutzen können und keine weiten Wege zu
den öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Leider hören wir von Teilen der
Gemeindevertreter und aus dem Abwägungsbeschluss sehen wir auch, dass doch
Bedenken gegen die Errichtung dieser Wohnanlage bestehen Insbesondere wird das
mit dem fehlenden Verkehrskonzept begründet. Wir haben in den letzten Wochen
mit der Servicekraft in der Heinrich-Heine-Straße die Verkehrsbewegung dort
beobachtet und konnten feststellen, dass also am Tage maximal 5 bis 7
Bewegungen mit Pkw und den Bewohnern durchgeführt werden. Wenn wir das auf die
Förster-Funke-Alle projizieren, wo etwa nur 30 Wohnungen entstehen, dass wir
das eine zusätzliche Verkehrsbelastung von ca. 3 bis 4 Pkw am Tag bedeuten, und
noch dazu werden die Bewohner nicht zu den Hauptverkehrszeiten hier unterwegs
sein. Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Frage und die Bedenken aufgrund
des fehlenden Verkehrskonzeptes hier nicht belastbar sind. Pflegedienst und
Rettungsfahrzeuge werden ja auch nicht die Rolle spielen, da das ja kein
Pflegeheim ist, sondern eine normale Wohnanlage für ältere Menschen. Auf
Aussagen in dem Abwägungsverfahren, dass die Anlage ein Risiko für den sozialen
Frieden darstellen könnte bzw., dass die Struktur nicht in das Umfeld von
Familien mit Kindern passt, möchte ich hier nicht näher eingehen, ich glaube,
dass erklärt sich von selbst. Auch die Landesentwicklungsplanung und die
Landesverkehrsplanung hat diesen Standort für das Gebiet bzw. für diesen Zweck
ausdrücklich empfohlen. Hinzu kommt, dass das letzte Grundstück ist in dem
Umfeld des Zentrums Kleinmachnow, wo wir also noch derartige Wohnungen für
ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität anbieten können, es gibt kein
weiteres Grundstück, und wenn wir die Gelegenheit jetzt nicht nutzen, dann wird
uns das in ein paar Jahren schwer auf die Füße fallen. Deshalb die dringende
Bitte an die Mitglieder des Hauptausschusses, stimmen Sie dem Satzungsbeschluss
zu. Die älteren Menschen und ggf. auch die Eltern von Gemeindevertretern werden
Ihnen dafür sicher dankbar sein – Danke schön!“
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr. 173/17
beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Scheib
- Herr Warnick
- Frau Sahlmann
- Frau Dettke
- Herr Baumgraß
nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. –
- Herr Gutheins
- Frau Dr.
Bastians-Osthaus
- Herr Bültermann
- Herr Baumgraß
→ Im Ergebnis der
Diskussion kann festgestellt werden, dass die Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses scharf kritisiert, dass
seit mehreren Jahren kein Verkehrskonzept für dieses Gebiet vorliegt, und sie deshalb der Beschlussvorlage – solange
ein solches Konzept nicht vorliegt
- nicht zustimmen werden. Das Vorliegen eines Verkehrskonzeptes wird dringend für nötig gehalten.
→ Herr Grubert
greift den Hinweis von Frau Scheib auf, nach Beschlussfassung des B-Planes die gewog als Käufer des Grundstückes
aufzufordern, Ihre Planungen für die Bebauung
darzulegen, bevor die Gemeinde das Grundstück ihr verkauft, um in die Planungen noch eingreifen zu können.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung
ausgesprochen, die DS-Nr. 173/17 auf der Gemeindevertretersitzung am 14.12.2017
zu behandeln.