Sitzung: 04.12.2017 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 174/17
1) Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ‑ BauGB ‑den Bebauungsplan KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“, bestehend ausTeil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) undTeil B ‑ Textliche Festsetzungen (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 27.11.2017 wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
4) Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, im Falle einer Bebauung der Grundstücke im Geltungsbereich vertraglich sicherzustellen, dass die Zufahrt für den Kfz-Verkehr ausschließlich über die Straße Ring am Feld erfolgt.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung
ausgesprochen, die DS-Nr. 174/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
14.12.2017 zu setzen.