Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.

3.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 186/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 14.12.2017 zu setzen.