Sitzung: 14.12.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 160/17
2. Der weitere
Vollzug des Maßnahmeplan Verkehrskonzept wird bis zum 31.12.2018
zurückgestellt. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der
Untersuchungen zu Punkt 1 die daraus entwickelten Schritte zur
Verkehrsberuhigung umzusetzen.
Antrag-Nr. 033/04 vom 29.04.2004, Maßnahmeplan Verkehrskonzept
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Änderungsantrag der
Fraktion B 90/Grüne
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2018 die
Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahre 2002 zu aktualisieren. Dazu sind
insbesondere der Maßnahmenplan Verkehrskonzept vom 29.04.2004 (vgl. Anlage,
DS-Nr. 033/04 vom 29.04.2004), die Beschlüsse zum Masterplan Fahrrad und zur
Schulwegsicherung, die Ergebnisse der Lärmkartierung und der gemeindlichen
Verkehrserhebung 2014 einschließlich Ergänzung 2016 sowie die Belange der
Anwohner zu berücksichtigen. Zusätzlich sind auch die Richtlinie zur Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06) und die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs
(ERA) einzubeziehen.
2. Zur nächsten Gemeindevertretersitzung wird der Bürgermeister
beauftragt, eine konkretisierte Zeitplanung der Einzelschritte hin zum
aktualisierten Verkehrskonzept vorzulegen. Bis zum 31.12.2018 wird eine
Umsetzung des Verkehrskonzeptes zurückgestellt. Mit Abschluss der
Erstellungsphase bildet das neue Verkehrskonzept die Basis für zu treffende
verkehrliche Maßnahmen.
Ø Erläuterungen zum Änderungsantrag durch Herrn Liebrenz.
Ø Der Bürgermeister, Herr Grubert, führt aus, dass er den Änderungsantrag übernimmt.
An der Aussprache zur
geänderten DS-Nr. 160/17 beteiligen sich:
Frau Scheib
Herr Templin
Herr Gutheins
Frau Sahlmann zu Protokoll
Der Satz „Bis zum 31.12.2018 wird eine Umsetzung des Verkehrskonzeptes zurückgestellt.“ beinhaltet keine Einzelmaßnahmen. Die können weiterhin durchgeführt werden.
Bürgermeister Herr Grubert zu Protokoll
Natürlich können Einzelmaßnahmen wie z. B. ein FGÜ umgesetzt werden. Das war der Anlass, warum ich versucht habe aufzugreifen, dass aus dem Maßnahmeplan Verkehrskonzept 2004 es auch ein bis zwei Maßnahmen gibt u. a. die Tonnagebegrenzung, wo überprüft werden soll, ob sie sinnvoll ist. Herr Gutheins, natürlich ist es so, dass die jetzige Zielstellung davon ausgeht und auch darauf ausgerichtet wird, dass wir bis zum 31. Dezember 2018 alles fertig haben. Es ist aber natürlich so, dass für viele Maßnahmen des Verkehrskonzeptes eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich ist.
An der weitern Aussprache
zur geänderten DS-Nr. 160/17 beteiligt sich:
Frau Scheib
Abstimmung zur geänderten
DS-Nr. 160/17:
Die geänderte DS-Nr. 160/17 wird einstimmig beschlossen.
10 Minuten
Pause von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr