Frau Sahlmann habe den Eindruck, dass die Liste stagniere und äußert den Wusch nach einer intensiveren Abarbeitung.

Frau Heilmann, K. und Frau Heilmann Chr. verlassen die Sitzung.

 

Lfd.-Nr. 1- Neupflanzung von Eichen/Winterwartung am Zehlendorfer Damm

Kein neuer Sachstand. Die Verwaltung ist im engen Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenwesen.

Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 2 – Fertigstellung Gehweg am Stolper Weg

Hinweisschilder zur Ausweisung des Gehweges wurden aufgestellt. Es besteht ein hoher Bedarf der fachlichen Umsetzung.

Herr Krause informiert, dass dort viel Fußgängerverkehr und diese Ecke ein Unfallschwerpunkt sei. Er sieht den Ausbau als dringlich an.

Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 3 – Überarbeitung der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Fahrradstellplätze

Es gibt keine Regelung hinsichtlich der Fahrräder; verwaltungsinterne Prüfungen dazu laufen. Die Potsdamer Stellplatzsatzung sieht Regelungen zu Fahrrädern vor.

Vorschlag: Einarbeitung des Punktes in das Verkehrskonzept.

Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 4 – Straße Feldfichten – dauerhaft parkendes Wohnmobil auf Gehweg/schlechte Sicht

In der Sommerfeldsiedlung werden die Gehwegparkenden toleriert. Man hoffe auf eine Änderung, wenn sich an der dortigen Situation etwas ändert. Es habe Gespräche mit dem Halter gegeben; diese fruchten nur nicht. Frau Leißner stellt noch einmal klar, dass das Wohnmobil nicht abgestraft wird, sofern es nicht verkehrsbehindernd steht.

Frau Sahlmann stellt ihre gegensätzliche Position dar: Das OA kommt seiner Aufgabe nicht nach.  

Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 5 – Zwei-Richtungs-Radweg am Stolper Weg zwischen Stahnsdorfer Damm und Heidefeld

Es wurde noch kein Antrag gestellt, dass der gegenläufige Radweg abgeordnet und ein Schutzstreifen angeordnet wird.

Herr Weis informiert, dass am 14.02.2018 eine Entscheidung des OVG zur Radwegebenutzungspflicht gefällt werden soll. Das Urteil soll abgewartet werden. Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 6 – Stellplätze/Müllstellplätze im Ortszentrum Rathausmarkt – Feststellung: Diese Abfallcontainer sind nicht genehmigt. Wie geht es weiter? Es gehen 6 – 8 Parkplätze verloren.

Herr Weis: „Es ist klar, die Müllbehälter auf den Parkplatzflächen sind illegal und entweder gibt es die Variante, dass der B-Plan umgeändert wird, dort steht die Anzahl der Parkplätze, oder es muss etwas anderes passieren.“ Herr Gutheins gibt den Hinweis, doch mal die Baugenehmigung einzusehen.

Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 7 – Verkehrslösung Schulwegsicherung Steinweg-Schule/Herstellung eines FGÜ

Frau Sahlmann informiert, dass es einen Beschluss dazu gibt.

Herr Weis informiert, dass am 01.02.2018 durch den LK PM eine Vor-Ort-Besichtigung stattfinde und weiterhin sollte die Möglichkeit zur Fahrradstraße geprüft werden.

Der Termin soll abgewartet werden. Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 8 – Wie ist die rechtliche Regelung, dass die Gemeinde gehindert ist, an allen Hauptverkehrsstraßen Park- oder Haltverbote einzuführen?

Frau Leißner hält an der Beantwortung fest: „Überall dort, wo Halt- und Parkverbotsschilder stehen, darf nicht gehalten und geparkt werden. Im Umkehrschluss darf sonst überall geparkt und gehalten werden (§ 12 StVO).“

In der letzten Sitzung sollte durch den Fragesteller die Frage konkretisiert werden. Leider war der Fragesteller in der Sitzung nicht anwesend. Da die Frage heute auch nicht konkretisiert werden kann, wird der Punkt aus der OP-Liste gestrichen. 

 

Lfd.-Nr. 9 - FW-Bewegungsflächen auf dem Rathausmarkt – welche Anforderungen sind hier nicht erfüllt (Schankgarten und feste Schirmständer vor dem Restaurant Trattoria ehemals Alfreds)

Ausführungen Frau Leißner: „Wenn eine Bespielung durch Winzerfest, Kinderfest, Italienische Nacht auf dem Rathausmarkt stattfindet, sind die Feuerwehrbewegungsflächen auf dem Rathausmarkt beeinträchtigt.“

Herr Weis: „Mir geht es nur darum, hier wird gegen Gesetze gehandelt und ich möchte wissen, was Sie daraus machen.“

Frau Leißner: „Wir sind mit dem LK in Gesprächen und überprüfen, ob gegen die festgesetzten Flächen verstoßen wird. Wir haben Anfragen gestellt, ob es möglich ist, die FW-Bewegungsflächen für diesen Bereich in solchen Situationen, wenn dieser Markt besetzt ist, zu ändern, ob es eine gangbare Möglichkeit gibt, von einer anderen Seite dorthin zu kommen. Daran arbeiten wir noch, da gibt es noch keine Antwort vom LK. Wir sind parallel dabei, die Konzeption der Aufstellung der Laternen und Fahrradbügel zu ändern und das ermöglicht uns dann, die FW-Bewegungsflächen freizuhalten bei jeder Art der Bespielung des Rathausmarktes. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.“

Herr Weis zu Protokoll: „Der Leiterin des OA ist bekannt, dass hier ein Rechtsverstoß gegen die Vorschriften der Bauordnung und der FW-Sicherheit vorliegt und das muss geklärt werden. Alles Weitere obliegt der Leiterin des OA, die Genehmigungen ausstellt für Schankgärten auf FW-Bewegungsflächen und alles Mögliche. Danke.“

Der Punkt bleibt in der Liste.

 

Lfd.-Nr. 10 Kreuzung E.-T.-Str./Hohe Kiefer – Anbringen eines grünen Pfeils und längere Grünphasen und W.-Seelenbinder-Str./Hohe Kiefer – weniger Parkplätze (Straße ist nicht einsehbar)

  1. Grüner Pfeil/längere Grünphase: Ein Fachbeitrag vom Verkehrsplanungsbüro wird vorbereitet. Der Punkt bleibt in der Liste.
  2. W.-Seelenbinder-Str./Hohe Kiefer: Situation wurde am 30.11.2017 überprüft und festgestellt, dass ein Spiegel vorhanden ist und entweder über den Spiegel oder beim vorsichtigen Heranfahren die Einsicht gewährleistet ist. Dieser Punkt kommt aus der Liste.

 

Lfd.-Nr. 11 – eingeschränktes Haltverbot Zehlendorfer Damm im Abschnitt Am Weinberg/ Förster-Funke-Allee sowie Zehlendorfer Damm in Richtung Karl-Marx-Straße

Frau Leißner: „Herr Weis, Sie haben ja die entsprechenden Anträge gestellt. Diese werden durch die Verkehrsbehörde geprüft. Wie lange das dauert, kann ich Ihnen nicht sagen. Sie werden als Antragsteller über den Sachstand informiert.“

Herr Weis hat die Anträge als Kreistagsmitglied gestellt und wird den Ausschuss über das Ergebnis informieren.

Der Punkt kommt aus der Liste.

 

Lfd.-Nr. 12 – FGÜ Höhe Fuchsbau – Einschränkung der Sicht im Dunkeln durch einen Parkplatz

Herr Dr. Prüger: „Die Situation wurde geprüft. Es wurde festgestellt, dass genügend Einsicht vorhanden und kein Rückbau des Parkplatzes erforderlich ist.“

Der Punkt bleibt in der Liste; die Situation wird ein zweites Mal geprüft.

Weiterführung Verkehrskonzept Rathausmarkt – Wie unter TOP 5.2.1 berichtet, wird das Verkehrskonzept weitergeführt. Der Punkt kommt aus der Liste.