Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting leitet ein.

Hier geht es um einen erneuten Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“. Die Fläche des Bebauungsplanes wurde seinerzeit von der Landesplanung nicht als prioritäre Siedlungsfläche betrachtet, was die Nachverdichtungsmöglichkeiten angeht. Ihr wurde ein eher landschaftlicher Charakter zugesprochen, so dass dort Wald- und Grünflächen festgesetzt sind, die keiner baulichen Nutzung zugeführt werden sollen. Das führt dazu, dass große Grundstücke in dem Gebiet Dreilinden keine Baufenster und keine Baugebietsausweisung haben. Bei dem Grundstück, um das es sich hier handelt, beabsichtigt der Eigentümer eine Änderung der Nutzungsart und möchte auch die Möglichkeit bekommen, ein größeres Gartenhaus (Nebenanlage) als bisher 10 m² zu realisieren.

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag nicht und würde Ihnen auch keine Änderung des Bebauungsplanes empfehlen. Dies könnte eine Vorbildwirkung auslösen, der man nicht mehr Herr werden würde.

 

Der Architekt des Eigentümers erläutert den Antrag.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Herr Ernsting, Herr Schubert, Frau Sahlmann, Herr Priebe.

 

Herr Schubert – Prüfauftrag als Empfehlung des Bauausschusses

Diese Bauinformation wird an die Verwaltung zurückgegeben mit der Bitte zu prüfen, ob eine Festsetzung möglich ist, mit der eine Nebenanlage auf einer Fläche, welche jetzt als Parkanlage festgesetzt ist, auf die Unterart „ausschließlich für Geräte zur Gartenbewirtschaftung“ zulässig ist. Das Ergebnis der Prüfung sollte im Anschluss den Bauausschussmitgliedern wieder vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis zum Prüfauftrag

8 Zustimmungen/1 Ablehnung/0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt