Sitzung: 24.01.2018 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Dr. Prüger informiert, dass die Niederschlagsmengen in den letzten
Jahren zunehmend gestiegen sind (2017 über 800 mm/m²). Es gab teilweise
Probleme, die Regenmengen abzuleiten. Die Regenentwässerungsanlagen sind
historisch „gewachsen“, bestehen schon seit vielen Jahrzehnten. Sie haben ihren
Ursprung teilweise im Anfang der Siedlungsentwicklung. Auch
Niederschlagswasser, das auf privaten Grundstücken anfällt, wird zum Teil
illegal in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet, so dass zusätzliche
Wassermengen aufgenommen werden müssen. Grundsätzlich ist das eigene
Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die Gemeinde ist
gesetzlich zuständig für das ordnungsgemäße Ableiten des Regenwassers im
Gemeindegebiet. Das Niederschlagswasser, was auf privaten Grundstücken anfällt,
darf nicht auf öffentliche Flächen und auch nicht in das Abwassersystems
des Abwasserzweckverbandes geleitet werden. Zurzeit befinde man sich mit dem
Abwasserzweckverband in einem intensiven Abstimmungsprozess, um die
Fehleinleitungen in die öffentlichen Systeme zu reduzieren. Die Fehlstellen
werden lokalisiert und in einer digitalisierten Karte zusammengefasst. Das
vorhandene Regenentwässerungssystem sollte in der bisherigen Art und Weise
erhalten bleiben. Wesentliche Erweiterungen würden einen sehr hohen Investitionsaufwand
bedeuten.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- Fremdeinleitungen in das Leitungssystem
des WAZV werden der Gemeinde Kleinmachnow in Rechnung gestellt, wenn die
im Vertrag zwischen den Berliner Wasserbetrieben und dem WAZV vereinbarten
Aufleitmengen auf die Kläranlage Stahnsdorf, die durch Starkniederschlagsereignisse
verursacht werden, überschritten werden.
- Problem der zunehmenden
Flächenversiegelung und -verdichtung
- mehr Kontrollen durch das OA
- verstärkte Reinigung der Sickerschächte/Abtrag
der obersten Schichten
- Prüfung einer Satzung zur Verhinderung
weiterer Versiegelungen in der Sommerfeldsiedlung
Informationen zur Regenwasserproblematik im Land Berlin sind u. a. zu
finden unter:
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/regenwasser/index.shtml
Unter der Rubrik „Rechtliche Regelungen“ finden Sie „Niederschlagswasserfreistellung“. Mit dem Erlass der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
(NWFreiV) vom 24.08.2001 besteht unter bestimmten
Voraussetzungen die Möglichkeit zur erlaubnisfreien Versickerung von
anfallendem Niederschlagswasser außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Die
möglichen verschiedenen Versickerungsverfahren sind mit schematischen
Darstellungen und Beispielen in der Broschüre "Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in
Berlin" zusammengestellt. Werden diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, ist bei der Wasserbehörde (II D 2) ein Antrag auf
wasserbehördliche Erlaubnis gemäß Hinweisblatt Nr. 2 für Antragsteller:
Niederschlagswasserversickerung zu stellen.
Frau Heilmann, K., Frau Heilmann, Chr. und Herr Krause nehmen an der
Sitzung teil.
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Schulz-Kersting,
Herr Wolschon, Herr Weis, Herr Sahlmann, Frau Sahlmann