Herr Dr. Prüger informiert, dass die Niederschlagsmengen in den letzten Jahren zunehmend gestiegen sind (2017 über 800 mm/m²). Es gab teilweise Probleme, die Regenmengen abzuleiten. Die Regenentwässerungsanlagen sind historisch „gewachsen“, bestehen schon seit vielen Jahrzehnten. Sie haben ihren Ursprung teilweise im Anfang der Siedlungsentwicklung. Auch Niederschlagswasser, das auf privaten Grundstücken anfällt, wird zum Teil illegal in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet, so dass zusätzliche Wassermengen aufgenommen werden müssen. Grundsätzlich ist das eigene Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die Gemeinde ist gesetzlich zuständig für das ordnungsgemäße Ableiten des Regenwassers im Gemeindegebiet. Das Niederschlagswasser, was auf privaten Grundstücken anfällt, darf nicht auf öffentliche Flächen und auch nicht in das Abwassersystems des Abwasserzweckverbandes geleitet werden. Zurzeit befinde man sich mit dem Abwasserzweckverband in einem intensiven Abstimmungsprozess, um die Fehleinleitungen in die öffentlichen Systeme zu reduzieren. Die Fehlstellen werden lokalisiert und in einer digitalisierten Karte zusammengefasst. Das vorhandene Regenentwässerungssystem sollte in der bisherigen Art und Weise erhalten bleiben. Wesentliche Erweiterungen würden einen sehr hohen Investitionsaufwand bedeuten.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Fremdeinleitungen in das Leitungssystem des WAZV werden der Gemeinde Kleinmachnow in Rechnung gestellt, wenn die im Vertrag zwischen den Berliner Wasserbetrieben und dem WAZV vereinbarten Aufleitmengen auf die Kläranlage Stahnsdorf, die durch Starkniederschlagsereignisse verursacht werden, überschritten werden.
  • Problem der zunehmenden Flächenversiegelung und -verdichtung
  • mehr Kontrollen durch das OA
  • verstärkte Reinigung der Sickerschächte/Abtrag der obersten Schichten
  • Prüfung einer Satzung zur Verhinderung weiterer Versiegelungen in der Sommerfeldsiedlung

 

Informationen zur Regenwasserproblematik im Land Berlin sind u. a. zu finden unter:

https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/regenwasser/index.shtml

 

Unter der Rubrik „Rechtliche Regelungen“ finden Sie „Niederschlagswasserfreistellung“. Mit dem Erlass der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 24.08.2001 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur erlaubnisfreien Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser außerhalb von Trinkwasserschutzzonen. Die möglichen verschiedenen Versickerungsverfahren sind mit schematischen Darstellungen und Beispielen in der Broschüre "Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin" zusammengestellt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist bei der Wasserbehörde (II D 2) ein Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis gemäß Hinweisblatt Nr. 2 für Antragsteller: Niederschlagswasserversickerung zu stellen.

 

Frau Heilmann, K., Frau Heilmann, Chr. und Herr Krause nehmen an der Sitzung teil.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schulz-Kersting, Herr Wolschon, Herr Weis, Herr Sahlmann, Frau Sahlmann