Herr Ernsting

Die Eigentümer, die das Grundstück erworben haben, beabsichtigen neu zu bauen. Das bestehende Gebäude soll abgerissen werden, da es nicht erhalten werden kann. Das Gebäude steht nicht in der straßenseitigen Bauflucht, die sich nah an der Straße orientiert. Der straßenseitige Baumbestand hat durch den letzten Sturm allerdings großen Schaden genommen. Der Vorschlag der Eigentümergemeinschaft geht deshalb dahin, dass unter Einhaltung der sonstigen planungsrechtlichen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung das Baufenster verschoben und straßenseitig neu gebaut wird. Das ist nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes möglich.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Scheib, Herr Krüger.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Vorschlag wohlwollend entgegen und empfehlen, die Einleitung eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens vorzubereiten.