Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Grundsatzbeschluss zum "Straßenbau Am Bannwald" DS-Nr. 092/15/1 vom 1. Oktober 2015 wird aufgehoben.

Die dafür veranschlagten und im Haushalt eingestellten Mittel und noch nicht ausgegebenen Mittel werden im Haushalt 2018 freigegeben.  


Herr Templin, Fraktion BIK, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage als Einreicher:

Der Antrag hat sich ergeben aus der Festlegung, das zukünftige Straßenbauvorhaben nach einer aufzustellenden Prioritätenliste abgearbeitet werden sollen, so ca. maximal 3 pro Jahr werden wohl geschafft bei dem großen Sanierungsbedarf. Dieser Grundsatzbeschluss DS-Nr. 992/15/1 ist vorher gefasst worden. Er müsste ja dann vor den aufgestellten Prioritäten abgearbeitet werden. Die Fraktion BIK fand es sinnig, dass man auch diese Straße in die Prioritätenliste einordnet. Je nach dem, auf welchem Platz sie dann steht, wird sie abgearbeitet. Die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses würde auch der Verwaltung die Möglichkeit geben, das jetzt nicht vorrangig zu behandeln. Um dieser Formalie Rechnung zu tragen, deshalb der vorliegende Antrag, den Grundsatzbeschluss zum „Straßenbau Am Bannwald“ aufzuheben.

 

 

Herr Ernsting stellt richtig,

dass ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde, aber ausschließlich zum Thema –Gehwegbau-. Was von der Fraktion BIK gemeint ist, geht zurück auf einen Beschluss aus dem Jahr 2011 zu Straßenbauprojekten. Die Prioritätenliste wurde abarbeitend in den Haushalt aufgenommen, auch die Straße Am Bannwald.

 

 

Herr Templin wird das noch einmal überprüfen.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 189/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.02.2018 zu setzen.