Sitzung: 12.02.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 189/17
Beschlussvorschlag:
Der Grundsatzbeschluss zum "Straßenbau Am Bannwald" DS-Nr.
092/15/1 vom 1. Oktober 2015 wird aufgehoben.
Die dafür veranschlagten und im Haushalt eingestellten Mittel und noch
nicht ausgegebenen Mittel werden im Haushalt 2018 freigegeben.
Herr Templin, Fraktion BIK, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage
als Einreicher:
Der Antrag hat sich ergeben aus der Festlegung, das zukünftige
Straßenbauvorhaben nach einer aufzustellenden Prioritätenliste abgearbeitet
werden sollen, so ca. maximal 3 pro Jahr werden wohl geschafft bei dem großen
Sanierungsbedarf. Dieser Grundsatzbeschluss DS-Nr. 992/15/1 ist vorher gefasst
worden. Er müsste ja dann vor den aufgestellten Prioritäten abgearbeitet
werden. Die Fraktion BIK fand es sinnig, dass man auch diese Straße in die
Prioritätenliste einordnet. Je nach dem, auf welchem Platz sie dann steht, wird
sie abgearbeitet. Die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses würde auch der
Verwaltung die Möglichkeit geben, das jetzt nicht vorrangig zu behandeln. Um
dieser Formalie Rechnung zu tragen, deshalb der vorliegende Antrag, den
Grundsatzbeschluss zum „Straßenbau Am Bannwald“ aufzuheben.
Herr Ernsting stellt richtig,
dass ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde, aber ausschließlich zum
Thema –Gehwegbau-. Was von der Fraktion BIK gemeint ist, geht zurück auf einen
Beschluss aus dem Jahr 2011 zu Straßenbauprojekten. Die Prioritätenliste wurde
abarbeitend in den Haushalt aufgenommen, auch die Straße Am Bannwald.
Herr Templin wird das noch einmal überprüfen.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 189/17 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.02.2018 zu setzen.