Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur überörtlichen Prüfung von Vergaben nach § 105 BbgKVerf und § 30 KomHKVBbg der Gemeinde Kleinmachnow 2015 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt

·       der Empfehlung des Berichts, die Benutzung der Vergabehandbücher VGH-VOL des Landes Brandenburg und VGH-VOB des Bundes in der Verwaltung verbindlich fortzuschreiben, zu folgen,

·       die im Bericht weiter aufgeführten gesetzlichen Regelungen konsequent schon bei der Ausschreibung zu beachten.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Der Bürgermeister wird beauftragt

·       der Empfehlung des Berichts, die Benutzung der Vergabehandbücher VGH-VOL des Landes Brandenburg und VGH-VOB des Bundes in der Verwaltung verbindlich vorzuschreiben, zu folgen,

·       die gesetzlichen Regelungen konsequent schon im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu beachten,

·       die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vergaben durchführen, regelmäßig zu schulen.

 

 

Anlagen

1.    Prüfbericht

2.    Stellungnahme zum Prüfbericht

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage mit Maßgabe durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 007/18 mit Maßgabe beteiligen sich:

 

Herr Krüger zu Protokoll

Herr Bürgermeister, Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schon eine sehr bemerkenswerte Überprüfung, die die Gemeinde über sich ergehen lassen durfte. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat die Gemeinde Kleinmachnow überprüft, in Hinsicht der Vergaberegelung. Das öffentliche Auftragswesen ist eines der wesentlichen kommunalen Aufgaben und ich denke es ist Pflicht der Gemeindeverwaltung dafür zu sorgen, dass hier rechtssichere und klare Verfahren durchgeführt werden. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark bescheinigt Ihnen, Herr Bürgermeister, und Ihrer Verwaltung eindeutig, dass Sie diesen Gesetzen des Landes und des Bundes zuwiderhandeln. Ich finde es erstaunlich und höchst bemerkenswert, dass Sie als Rechtskundiger, derartige Dinge in Ihrer Verwaltung zulassen. Diese Mängel, die hier aufgelistet wurden, sind derart eklatant, so mangelhaft, dass man sich nur fragen kann, wie das weitergehen soll. Und es sind nur drei Vergaben von zig hunderten geprüft worden. Vor einem Jahr habe ich schriftlich bei Herrn Ernsting von der Bauverwaltung nachgefragt, wie die Mitarbeiter in der Bauverwaltung geschult worden sind, was die neue VOB angeht. Ich habe auch nachgefragt, wie die Vergabe der Grünflächenpflegearbeiten durch die Firma „Baum & Park“, die Baumpflanzungen im Villenviertel vergeben worden sind. Es hieß, keine Probleme, alles VOB konform. Und hier stimmt überhaupt nichts. Im Jahr 2000 wurde noch unter Bürgermeister Blasig eine überörtliche Prüfung erlebt, die war genauso. Damals wurde schon geschrieben, dass die Mitarbeiter zu schulen und weiterzubilden sind und dass die Vergabehandbücher VOB und VOL angewendet werden müssen. Es ist ein Armutszeugnis, dass Sie das in dieser Verwaltung nicht durchsetzen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 007/18 mit Maßgabe beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Warnick

Herr Templin

Frau Dettke

Frau Scheib

Herr Krüger

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 007/18 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 007/18 mit Maßgabe wird einstimmig beschlossen.