Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.11.2001 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009)) sowie die Aufnahme einer neuen textlichen Festsetzung zur Regelung der Einfriedungshöhe (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Bei der Bearbeitung der neuen textlichen Festsetzung zu Einfriedungen sind die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 4) zu berücksichtigen.

2.         Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 018/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.04.2018 zu setzen.