Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.11.2001 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009) sowie die Aufnahme einer neuen textlichen Festsetzung zur Regelung der Einfriedungshöhe (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Bei der Bearbeitung der neuen textlichen Festsetzung zu Einfriedungen sind die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 4) zu berücksichtigen.

2.         Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 15.01.2018 mit zugehöriger Skizze und Fotos

·       Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-b (Planzeichnung)

Nur zur Information:

·       Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015

 

 

Ø  Erläuterungen zu den Beschlussvorlagen DS-Nr. 018/18 und DS-Nr. 019/18 durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 018/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 018/18:

Die DS-Nr. 018/18 wird einstimmig beschlossen.