Sitzung: 12.04.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 019/18
2.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4.
Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“
·
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung
Nord“ (Textbebauungsplan, Stand 05.03.2018)
An der Aussprache
zur DS-Nr. 019/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 019/18:
Die DS-Nr. 019/18 wird einstimmig beschlossen.