Sitzung: 12.04.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 023/18
Auf Grund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) - BauGB - i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage beigefügte
Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „BBiZ Kleinmachnow“
beschlossen.
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den
Bereich „BBiZ Kleinmachnow“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-045 „BBiZ
Kleinmachnow“) mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereichs
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 023/18
beteiligen sich:
Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen
Frau Storch
Abstimmung zur DS-Nr. 023/18:
Die DS-Nr. 023/18 wird einstimmig beschlossen.