Sitzung: 12.04.2018 Gemeindevertretung
1.
Frau Meyer-Everloh, Zehlendorfer Damm 153
1. 1 Ich spreche heute als
Vertreterin einer Bürgerinitiative gegen das Parkverbot auf Überfahrten. Wir
sind gegen ein Parkverbot auf den Überfahrten am Zehlendorfer Damm. Dieses
Parkverbot schränkt die Anwohner unangemessen ein und stellt zudem noch eine
enorme Belastung des Verkehrsflusses im Zehlendorfer Damm dar. Es wurden auch
keine Sondergenehmigungen erteilt wie z. B. für Personen, die ihre 93jährigen
Eltern pflegen. Wir Anwohner fühlen uns durch das Parkverbot sehr belastet und
bitten darum, die Satzung wieder aufzuheben.
1.2 Der zweite Punkt ist das
laut Bürgerhaushalt vorgesehene Haltverbot im Zehlendorfer Damm, was noch zu
weiteren Einschränkungen führen würde. Hier bitten wir als Bürgerinitiative und
Anwohner der Straße darum, das Haltverbot nicht umzusetzen.
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 1.
Eine Bürgerinitiative zu gründen ist ein legitimes Mittel. Die
Entscheidung für das Parkverbot auf Überfahrten ist lange diskutiert und im
demografischen Prozess entschieden worden. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr
und Ordnungsangelegenheit wird sich des Themas sicherlich wieder annehmen, ist aber
froh über die aktuelle Entwicklung.
Zu 2.
Auch zu diesem Thema verweise ich Sie auf den Ausschuss für Umwelt,
Verkehr und Ordnungsangelegenheiten, wo Sie einen Antrag auf Rederecht stellen
und Ihre Meinung äußern können. Ein Haltverbot im Zehlendorfer Damm wird von
der Verwaltung befürwortet und auch von Regiobus, der Unteren Verkehrsbehörde
und der Polizei positiv bewertet.
2.
Herr Bergt, Ginsterheide 45
2.1 Petition Wolfswerder/Am
Rund - Ich würde mir wünschen, dass, bevor eine solche Initiative gestartet
wird, mit den Bürgern gesprochen wird. Jetzt haben wir die Situation, dass wir
aufgewühlt sind. Hier geht es um das Gemeinwohl. Viele Kleinmachnower haben
Angst, dass Verdichtung und Lärm noch mehr zunehmen und die Lebensqualität
sinkt. Also bitte vorher miteinander reden.
Vorsitzender der
Gemeindevertretung, Herr Tauscher
Ich finde es gut, dass Sie alle so viele Briefe geschrieben haben und
kann Ihnen zusichern, dass diese zur Meinungsbildung selbstverständlich mit
herangezogen werden. Die eigentliche Beratung zu diesem Antrag „Weiterführung
Wolfswerder/Am Rund“ findet heute nicht statt, weil noch Beratungsbedarf besteht.
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr Bergt, wenn der Antrag beschlossen werden würde, wäre das ein
Auftrag an die Verwaltung, eine Änderung des Flächennutzungsplanes in Angriff
zu nehmen. Das ist noch ganz weit von dem zweiten Teil, der Erstellung eines
Bebauungsplanes, entfernt. Wenn der Auftrag, den Flächennutzungsplan zu ändern eine
Mehrheit finden würde, dann wären die gesamten demokratischen
Beteiligungsrechte, auch die Anhörung von Behörden usw. noch erforderlich. Das
heißt, die demokratischen Beteiligungsrechte werden mit dem Antrag keinesfalls
umgangen, da es sich nur um einen Auftrag an die Verwaltung handelt. Sie können
ganz beruhigt sein, die Bürger würden vor Aufstellung des Flächennutzungsplanes
auch gehört werden. So ist der demokratische Prozess. Jede Fraktion und jeder
Gemeindevertreter hat die Möglichkeit, einen Antrag einzubringen. Wenn ein
Antrag eine Mehrheit findet, sind Bürgermeister und die Verwaltung erstmal
gehalten in diese Richtung weiterzuarbeiten, aber natürlich unter Berücksichtigung
anderer Behörden und der Bürger Kleinmachnows. Selbst wenn heute der Antrag
beschlossen würde, würde nicht morgen der Bebauungsplan aufgestellt oder mit
dem Bau begonnen werden. Ihr Engagement kann ich verstehen, es haben sich ganz
viele Bürger gemeldet und auch die Gemeindevertreter wissen, dass sich ganz
viele Bürger geäußert haben.
Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP, Frau Scheib
Wir sind ja die Initiatoren des Antrages und ich denke, es werden heute
noch viele Bürger Fragen stellen wollen. Den Antrag haben wir heute von der
Tagesordnung genommen. Sie haben völlig Recht, dass man vorab noch mehr mit den
Bürgern sprechen sollte, damit vielleicht auch die Argumente, warum der Antrag
gestellt wurde, klar werden. Ich habe mir vorgenommen, dass wir noch einmal in
einer Zusammenstellung darstellen warum dieser Antrag gestellt wurde. Ich habe
mit einigen Bürgern gesprochen, die mir E-Mails geschickt haben, die mir dann
gesagt haben „So haben wir das gar nicht gesehen. Wir haben gedacht, da kommt
jetzt ein Bauträger und baut den ganzen Buschgraben voll.“ Da gibt es auch
viele Dinge, die gar nicht weitergetragen werden. Es geht nicht darum, gegen
die Bürger zu planen oder Kleinmachnow immer weiter zuzubauen, um irgendeine
Profitgier zu befriedigen. Was der Bürgermeister gesagt hat ist völlig richtig.
Wir beschließen hier nicht eine Sache und morgen stehen die Bagger da. Das geht
durch alle Instanzen, da werden alle Träger öffentlicher Belange beteiligt, die
dann ihre Stellungnahme abgeben und dann können Sie im Rahmen der
Beteiligungsverfahren Ihre ganzen Einwendungen auch darlegen. Die
Bürgerbeteiligung ist dabei, wie bei anderen Verfahren auch, nicht
ausgeschlossen.
3.
Herr Franke, Wolfswerder 69
3.1 Herr Warnick hat im
Hauptausschuss gesagt, würde man sich auf den Rathausmarkt stellen und die
Bürger befragen, würden 80 bis 90% der Bürger mutmaßlich gegen diese
Bebauungspläne Wolfswerder /Am Rund sein. Herr Templin hat gesagt, man weiß
nicht so genau, ob es wirklich 80 bis 90% sind, vielleicht sind es ja auch nur
70 bis 80%. Das ist ja auch ganz schön viel. Deshalb frage ich Frau Scheib, was
meinen Sie, wie viele Einwohner sich gegen diesen Antrag aussprechen würden?
Wie viele Tausend brauchen Sie, dass das ein ausreichendes Gegengewicht ist,
gegen die Bauinteressen von 12 Grundstückseigentümern, die noch nicht einmal
Einwohner von Kleinmachnow sind?
Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP, Frau Scheib
Ich möchte Ihnen da keine Zahl nennen, ich möchte Ihnen eine Gegenfrage
dazu stellen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Grundstück geerbt oder
Anfang der 90er Jahre gekauft und aus welchen Gründen auch immer, Krankheit,
Arbeit im Ausland usw., hätten Sie das Grundstück nicht bebauen können. Dann
wäre es in den letzten 20, 25 Jahren verwildert und nun kommen Ihre Kinder und
möchten das Grundstück bebauen. Und die Nachbarn sagen dann, ach nein, das geht
nicht. Ich möchte jetzt gar keine Antwort darauf haben und es ist auch nicht
zulässig, jetzt eine Diskussion dazu aufzumachen. Wir können uns gerne auch
einmal privat darüber unterhalten.
4.
Herr Dr. Mueller, An der Stammbahn 181
4.1 Wenn ich durch den Ort
fahre, sehe ich eine Reihe von Plakaten „Keine Planung gegen Bürgerwille“.
Diese Plakate sind in der Bürgerhaussiedlung aufgehängt. Mich beunruhigen diese
Plakate, weil ich an zwei oder drei Veranstaltungen, die der Bürgermeister zur
Park- und Verkehrssituation in der Bürgerhaussiedlung organisiert hat, wo ich
den Eindruck habe, dass bürgerschaftliches Engagement der Gemeindeverwaltung
existiert und auf der anderen Seite werden solche Plakate aufgehängt, wo ich
meine, dass Bürger gegen die Art und Weise der Verwaltung oder der
Gemeindevertretung protestieren. Ist der Gemeindeverwaltung und der
Gemeindevertretung bekannt, was es mit diesen Plakaten auf sich hat?
4.2 Am 1. Mai wird das
Objekt Jägerstieg 2 von der Kirche an die Gemeinde übergeben. Das Objekt steht
dann leer. Wie gedenkt die Gemeinde mit diesem Leerstand umzugehen?
Bürgermeister
Herr Grubert
Zu 4.1
Für die Sommerfeld-Siedlung fand ein Bürgerdialog mit insgesamt vier
Sitzungen statt. Wir haben versucht, unter Beteiligung eines Büros, das das
ganze Verfahren begleitet hat, einen Konsens zur Sanierung der Infrastruktureinrichtungen
Straße, Bürgersteige und Lampen in der Sommerfeld-Siedlung zu finden. Betroffen
sind ca. 700 bis 750 Grundstücke. Dieser Bürgerdialog fand seinen Abschluss mit
seiner Sitzung am 22. März 2018. Das Ergebnis des Bürgerdialoges wird ab
nächster Woche in den Ausschüssen behandelt werden. Grund des Bürgerdialogs
war, dass der Zustand der Sommerfeldsiedlung 85 Jahre nach seiner Errichtung
einer Sanierung bedarf. Dabei sind natürlich einige unterschiedliche
Auffassungen aufeinander geprallt. So ist es immer, wenn 750 Bürger von einer
Maßnahme, die sich über mehrere Jahre erstrecken wird, betroffen sind. Der
demokratische Prozess ist dann auch so weit gekommen, dass das Wort
Bürgerinitiative schon den ersten Anklang fand. Selbstverständlich hat sich
dann auch eine Bürgerinitiative Sommerfeld-Siedlung gebildet, die eine eigene
Position vertreten und auf der Abschlussveranstaltung ihre Auffassung kundgetan
hat. Wir haben in den vier Bürgerdialogen auch zum großen Teil einen Konsens
gefunden hinsichtlich der Erneuerung der Straße und der Beleuchtung. Ein paar
Diskussionen wird es aber noch geben. Dass da Plakate aufgehängt werden, ist
der Ausdruck eines demokratischen Willens. Es steht jedem frei, an seinem
Gartenzaun eine andere Meinung, als die des Bürgermeisters zu vertreten.
Vorsitzender der Fraktion BIK, Herr Templin
Ich möchte ergänzen, dass die Plakate an den Zäunen der jeweiligen
Privatgrundstücke und es gilt das, was der Bürgermeister zu Recht gesagt hat.
Ich denke, dass die Aussage „Keine Planung gegen Bürgerwille“ ist eher eine
demokratische Bestätigung des Prozesses, der Bürger einbindet. Nur weil das
Herrn Dr. Mueller nicht gefällt, weise ich das aufs Schärfste zurück, dass
diese Plakate irgendetwas wären, was von der Verwaltung zu kritisieren wäre.
Zu 4.2
Beabsichtigt ist, das Objekt am 2. oder 3. Mai 2018 zu übergeben.
Danach wird eine Bestandsaufnahme des Objektes stattfinden. Ein längerer
Leerstand des Gebäudes ist nicht beabsichtigt. Es wurde eine Arbeitsgruppe
gebildet, in der sich auch Vereine vorstellen. Wir werden sicherlich zur
Sommerpause ein Konzept zur zwischenzeitlichen Nutzung des Gebäudes in den
Ausschüssen vorstellen. Es ist beabsichtigt, dass zumindest in einer Phase des
Jahres 2018 das Gebäude auch temporär genutzt werden kann.
5.
Herr Dr. Casperson, Am Hochwald 27
5.1 Meine Frage bezieht sich
auf das Gebiet Buschgraben. Mit Verwunderung habe ich am Samstag in der Presse
einen Artikel gelesen, dass im Buschgrabengebiet ein Baurecht zum Bau einer
Klinik bestünde.
Gibt
es Baurecht für den Bau einer Klinik im Buschgrabengebiet?
In
dem Artikel wird Bezug genommen auf einen Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1929.
Es wird behauptet, dass dieser Fluchtlinienplan ein B-Plan wäre, nach dem man
Baurecht hätte. Das stimmt insofern, dass, südlich vom Buschsee bis zum
Zehlendorfer Damm und auf der anderen Seite bis zur Ernst-Thälmann-Straße, das
ganze Gebiet, das Gerardsche Gebiet, mit Siedlungshäusern bebaut worden ist.
Eine Fläche blieb unbebaut und das ist die Fläche nördlich vom Buschgraben, um
die es heute auch geht.
Warum
hat Gerard ausgerechnet diese Fläche nicht bebaut?
Mir
liegt ein Schreiben des Landrates des damaligen Kreises Teltow aus den 30er
Jahren vor, das die Bebauung dieses Grundstückes untersagt mit der Begründung,
dass ein Grünzug vom Teltowkanal bis rauf zum Buschsee existiert und dieses
Gebiet kein Baugebiet ist. Insofern ist auch in allen Amtsplänen von
Kleinmachnow das Gebiet vom Teltowkanal bis zum Buschsee als Grünzone
ausgewiesen. Auch der letzte Einwand der Landesverwaltung, dass dies Grün ist
bezeugt ja, dass hier eine Grünzone gewollt worden ist. Gibt es Baurecht?
Bürgermeister
Herr Grubert
Es gibt kein Baurecht. Baurecht gäbe es nur, wenn die Gemeinde
Kleinmachnow nach Änderung des Flächennutzungsplanes, was der erste Schritte
wäre, im zweiten Schritt einen Bebauungsplan erlassen würde, der dort ein
Baurecht vorsieht. Es gibt kein Baurecht und keine Möglichkeit irgendeines
Eigentümers in dem von Ihnen angesprochen Bereich etwas zu errichten. Die
Gemeindevertretung hat seit 1990 einen solchen Beschluss nicht gefasst.
6.
Herr Tsolloukidse, Ginsterheide 41
6.1 Meine Frage ist ganz
allgemein gehalten. Was gibt es denn für die weitere Bebauung Grundsatzentscheidungen in der Gemeinde? Wie
will man weiter bauen? Es gab ja mal eine Willensbekundung, dass man das
begrenzen will. Wie will man das machen, will man nur Lücken bebauen? Wie sieht
es aus mit ausgedehnten Grünflächen, um die es sich hier auch handelt? Was gibt
es bisher, worauf man sich auch beziehen kann, wenn man selber mitdenken soll
und sich aktiv in die Entscheidung mit einbringen möchte?
Bürgermeister
Herr Grubert
In Kleinmachnow gibt es 60 Bebauungspläne, die das Gebiet der Gemeinde
fasst vollständig umfassen. Grundstücke, die noch nicht bebaut sind und in
einem Bebauungsplangebiet liegen, können nach den Vorgaben des bestehenden
Bebauungsplanes bebaut werden. Es gibt noch einige unbebaute Grundstücke in der
Ortslage. Für eine Umwandlung von Grünzügen in Bauland gibt es in der Gemeinde
keine Pläne. Ein Gebiet gibt es, wo die Gemeinde Kleinmachnow zumindest darüber
nachdenkt es zu bebauen, dass ist das Gebiet rechts und links des Stahnsdorfer
Damms, etwa in Höhe der Biologischen Zentralanstalt. Dort gibt es Pläne der
Gemeinde ein bestehendes Baurecht für Gewerbe in ein Baurecht für Wohnungen umzuwandeln.
Im Gespräch sind ca. 230 Wohneinheiten insgesamt und beschränkt sich einzig und
allein auf das Gebiet am Stahnsdorfer Damm. Ansonsten sind mir keine Pläne
bekannt, Grünflächen anderer Art zu bebauen. Allerdings kommen wir jetzt zum
Bereich einer nicht beplanten Fläche und das ist die Fläche um den Buschgraben
herum. Die ist bisher nicht beplant, was bedeutet, dass es kein Baurecht gibt.
Und da gibt es jetzt die Diskussion, die immer schon mal aufkam, ob es als
Grünfläche Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden oder eine Bebauung
stattfinden soll. Andere Pläne gibt es nicht.
Nachfrage von Herrn Tsolloukidse
Sie sprechen von Nichtplänen.
Das heißt ja nicht viel. Sollte man nicht Schutzmaßnahmen ergreifen?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Flächen sind im Bebauungsplan als Grünflächen ausgewiesen und damit
können sie nicht bebaut werden. Es gibt auch keine Pläne, Grünflächen zu
bebauen.