1.             Frau Meyer-Everloh, Zehlendorfer Damm 153

1. 1      Ich spreche heute als Vertreterin einer Bürgerinitiative gegen das Parkverbot auf Überfahrten. Wir sind gegen ein Parkverbot auf den Überfahrten am Zehlendorfer Damm. Dieses Parkverbot schränkt die Anwohner unangemessen ein und stellt zudem noch eine enorme Belastung des Verkehrsflusses im Zehlendorfer Damm dar. Es wurden auch keine Sondergenehmigungen erteilt wie z. B. für Personen, die ihre 93jährigen Eltern pflegen. Wir Anwohner fühlen uns durch das Parkverbot sehr belastet und bitten darum, die Satzung wieder aufzuheben.

1.2       Der zweite Punkt ist das laut Bürgerhaushalt vorgesehene Haltverbot im Zehlendorfer Damm, was noch zu weiteren Einschränkungen führen würde. Hier bitten wir als Bürgerinitiative und Anwohner der Straße darum, das Haltverbot nicht umzusetzen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Eine Bürgerinitiative zu gründen ist ein legitimes Mittel. Die Entscheidung für das Parkverbot auf Überfahrten ist lange diskutiert und im demografischen Prozess entschieden worden. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheit wird sich des Themas sicherlich wieder annehmen, ist aber froh über die aktuelle Entwicklung.

 

 

Zu 2.

Auch zu diesem Thema verweise ich Sie auf den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten, wo Sie einen Antrag auf Rederecht stellen und Ihre Meinung äußern können. Ein Haltverbot im Zehlendorfer Damm wird von der Verwaltung befürwortet und auch von Regiobus, der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizei positiv bewertet.

 

 

2.             Herr Bergt, Ginsterheide 45

2.1       Petition Wolfswerder/Am Rund - Ich würde mir wünschen, dass, bevor eine solche Initiative gestartet wird, mit den Bürgern gesprochen wird. Jetzt haben wir die Situation, dass wir aufgewühlt sind. Hier geht es um das Gemeinwohl. Viele Kleinmachnower haben Angst, dass Verdichtung und Lärm noch mehr zunehmen und die Lebensqualität sinkt. Also bitte vorher miteinander reden.

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Tauscher

Ich finde es gut, dass Sie alle so viele Briefe geschrieben haben und kann Ihnen zusichern, dass diese zur Meinungsbildung selbstverständlich mit herangezogen werden. Die eigentliche Beratung zu diesem Antrag „Weiterführung Wolfswerder/Am Rund“ findet heute nicht statt, weil  noch Beratungsbedarf besteht.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Bergt, wenn der Antrag beschlossen werden würde, wäre das ein Auftrag an die Verwaltung, eine Änderung des Flächennutzungsplanes in Angriff zu nehmen. Das ist noch ganz weit von dem zweiten Teil, der Erstellung eines Bebauungsplanes, entfernt. Wenn der Auftrag, den Flächennutzungsplan zu ändern eine Mehrheit finden würde, dann wären die gesamten demokratischen Beteiligungsrechte, auch die Anhörung von Behörden usw. noch erforderlich. Das heißt, die demokratischen Beteiligungsrechte werden mit dem Antrag keinesfalls umgangen, da es sich nur um einen Auftrag an die Verwaltung handelt. Sie können ganz beruhigt sein, die Bürger würden vor Aufstellung des Flächennutzungsplanes auch gehört werden. So ist der demokratische Prozess. Jede Fraktion und jeder Gemeindevertreter hat die Möglichkeit, einen Antrag einzubringen. Wenn ein Antrag eine Mehrheit findet, sind Bürgermeister und die Verwaltung erstmal gehalten in diese Richtung weiterzuarbeiten, aber natürlich unter Berücksichtigung anderer Behörden und der Bürger Kleinmachnows. Selbst wenn heute der Antrag beschlossen würde, würde nicht morgen der Bebauungsplan aufgestellt oder mit dem Bau begonnen werden. Ihr Engagement kann ich verstehen, es haben sich ganz viele Bürger gemeldet und auch die Gemeindevertreter wissen, dass sich ganz viele Bürger geäußert haben.

 

 

Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP, Frau Scheib

Wir sind ja die Initiatoren des Antrages und ich denke, es werden heute noch viele Bürger Fragen stellen wollen. Den Antrag haben wir heute von der Tagesordnung genommen. Sie haben völlig Recht, dass man vorab noch mehr mit den Bürgern sprechen sollte, damit vielleicht auch die Argumente, warum der Antrag gestellt wurde, klar werden. Ich habe mir vorgenommen, dass wir noch einmal in einer Zusammenstellung darstellen warum dieser Antrag gestellt wurde. Ich habe mit einigen Bürgern gesprochen, die mir E-Mails geschickt haben, die mir dann gesagt haben „So haben wir das gar nicht gesehen. Wir haben gedacht, da kommt jetzt ein Bauträger und baut den ganzen Buschgraben voll.“ Da gibt es auch viele Dinge, die gar nicht weitergetragen werden. Es geht nicht darum, gegen die Bürger zu planen oder Kleinmachnow immer weiter zuzubauen, um irgendeine Profitgier zu befriedigen. Was der Bürgermeister gesagt hat ist völlig richtig. Wir beschließen hier nicht eine Sache und morgen stehen die Bagger da. Das geht durch alle Instanzen, da werden alle Träger öffentlicher Belange beteiligt, die dann ihre Stellungnahme abgeben und dann können Sie im Rahmen der Beteiligungsverfahren Ihre ganzen Einwendungen auch darlegen. Die Bürgerbeteiligung ist dabei, wie bei anderen Verfahren auch, nicht ausgeschlossen.

 

 

3.             Herr Franke, Wolfswerder 69

3.1       Herr Warnick hat im Hauptausschuss gesagt, würde man sich auf den Rathausmarkt stellen und die Bürger befragen, würden 80 bis 90% der Bürger mutmaßlich gegen diese Bebauungspläne Wolfswerder /Am Rund sein. Herr Templin hat gesagt, man weiß nicht so genau, ob es wirklich 80 bis 90% sind, vielleicht sind es ja auch nur 70 bis 80%. Das ist ja auch ganz schön viel. Deshalb frage ich Frau Scheib, was meinen Sie, wie viele Einwohner sich gegen diesen Antrag aussprechen würden? Wie viele Tausend brauchen Sie, dass das ein ausreichendes Gegengewicht ist, gegen die Bauinteressen von 12 Grundstückseigentümern, die noch nicht einmal Einwohner von Kleinmachnow sind?

 

 

Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP, Frau Scheib

Ich möchte Ihnen da keine Zahl nennen, ich möchte Ihnen eine Gegenfrage dazu stellen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Grundstück geerbt oder Anfang der 90er Jahre gekauft und aus welchen Gründen auch immer, Krankheit, Arbeit im Ausland usw., hätten Sie das Grundstück nicht bebauen können. Dann wäre es in den letzten 20, 25 Jahren verwildert und nun kommen Ihre Kinder und möchten das Grundstück bebauen. Und die Nachbarn sagen dann, ach nein, das geht nicht. Ich möchte jetzt gar keine Antwort darauf haben und es ist auch nicht zulässig, jetzt eine Diskussion dazu aufzumachen. Wir können uns gerne auch einmal privat darüber unterhalten.

 

 

4.             Herr Dr. Mueller, An der Stammbahn 181

4.1       Wenn ich durch den Ort fahre, sehe ich eine Reihe von Plakaten „Keine Planung gegen Bürgerwille“. Diese Plakate sind in der Bürgerhaussiedlung aufgehängt. Mich beunruhigen diese Plakate, weil ich an zwei oder drei Veranstaltungen, die der Bürgermeister zur Park- und Verkehrssituation in der Bürgerhaussiedlung organisiert hat, wo ich den Eindruck habe, dass bürgerschaftliches Engagement der Gemeindeverwaltung existiert und auf der anderen Seite werden solche Plakate aufgehängt, wo ich meine, dass Bürger gegen die Art und Weise der Verwaltung oder der Gemeindevertretung protestieren. Ist der Gemeindeverwaltung und der Gemeindevertretung bekannt, was es mit diesen Plakaten auf sich hat?

4.2       Am 1. Mai wird das Objekt Jägerstieg 2 von der Kirche an die Gemeinde übergeben. Das Objekt steht dann leer. Wie gedenkt die Gemeinde mit diesem Leerstand umzugehen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 4.1

Für die Sommerfeld-Siedlung fand ein Bürgerdialog mit insgesamt vier Sitzungen statt. Wir haben versucht, unter Beteiligung eines Büros, das das ganze Verfahren begleitet hat, einen Konsens zur  Sanierung der Infrastruktureinrichtungen Straße, Bürgersteige und Lampen in der Sommerfeld-Siedlung zu finden. Betroffen sind ca. 700 bis 750 Grundstücke. Dieser Bürgerdialog fand seinen Abschluss mit seiner Sitzung am 22. März 2018. Das Ergebnis des Bürgerdialoges wird ab nächster Woche in den Ausschüssen behandelt werden. Grund des Bürgerdialogs war, dass der Zustand der Sommerfeldsiedlung 85 Jahre nach seiner Errichtung einer Sanierung bedarf. Dabei sind natürlich einige unterschiedliche Auffassungen aufeinander geprallt. So ist es immer, wenn 750 Bürger von einer Maßnahme, die sich über mehrere Jahre erstrecken wird, betroffen sind. Der demokratische Prozess ist dann auch so weit gekommen, dass das Wort Bürgerinitiative schon den ersten Anklang fand. Selbstverständlich hat sich dann auch eine Bürgerinitiative Sommerfeld-Siedlung gebildet, die eine eigene Position vertreten und auf der Abschlussveranstaltung ihre Auffassung kundgetan hat. Wir haben in den vier Bürgerdialogen auch zum großen Teil einen Konsens gefunden hinsichtlich der Erneuerung der Straße und der Beleuchtung. Ein paar Diskussionen wird es aber noch geben. Dass da Plakate aufgehängt werden, ist der Ausdruck eines demokratischen Willens. Es steht jedem frei, an seinem Gartenzaun eine andere Meinung, als die des Bürgermeisters zu vertreten.

 

 

Vorsitzender der Fraktion BIK, Herr Templin

Ich möchte ergänzen, dass die Plakate an den Zäunen der jeweiligen Privatgrundstücke und es gilt das, was der Bürgermeister zu Recht gesagt hat. Ich denke, dass die Aussage „Keine Planung gegen Bürgerwille“ ist eher eine demokratische Bestätigung des Prozesses, der Bürger einbindet. Nur weil das Herrn Dr. Mueller nicht gefällt, weise ich das aufs Schärfste zurück, dass diese Plakate irgendetwas wären, was von der Verwaltung zu kritisieren wäre.

 

 

Zu 4.2

Beabsichtigt ist, das Objekt am 2. oder 3. Mai 2018 zu übergeben. Danach wird eine Bestandsaufnahme des Objektes stattfinden. Ein längerer Leerstand des Gebäudes ist nicht beabsichtigt. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der sich auch Vereine vorstellen. Wir werden sicherlich zur Sommerpause ein Konzept zur zwischenzeitlichen Nutzung des Gebäudes in den Ausschüssen vorstellen. Es ist beabsichtigt, dass zumindest in einer Phase des Jahres 2018 das Gebäude auch temporär genutzt werden kann. 

 

 

5.             Herr Dr. Casperson, Am Hochwald 27

5.1       Meine Frage bezieht sich auf das Gebiet Buschgraben. Mit Verwunderung habe ich am Samstag in der Presse einen Artikel gelesen, dass im Buschgrabengebiet ein Baurecht zum Bau einer Klinik bestünde.

Gibt es Baurecht für den Bau einer Klinik im Buschgrabengebiet?

In dem Artikel wird Bezug genommen auf einen Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1929. Es wird behauptet, dass dieser Fluchtlinienplan ein B-Plan wäre, nach dem man Baurecht hätte. Das stimmt insofern, dass, südlich vom Buschsee bis zum Zehlendorfer Damm und auf der anderen Seite bis zur Ernst-Thälmann-Straße, das ganze Gebiet, das Gerardsche Gebiet, mit Siedlungshäusern bebaut worden ist. Eine Fläche blieb unbebaut und das ist die Fläche nördlich vom Buschgraben, um die es heute auch geht.

Warum hat Gerard ausgerechnet diese Fläche nicht bebaut?

Mir liegt ein Schreiben des Landrates des damaligen Kreises Teltow aus den 30er Jahren vor, das die Bebauung dieses Grundstückes untersagt mit der Begründung, dass ein Grünzug vom Teltowkanal bis rauf zum Buschsee existiert und dieses Gebiet kein Baugebiet ist. Insofern ist auch in allen Amtsplänen von Kleinmachnow das Gebiet vom Teltowkanal bis zum Buschsee als Grünzone ausgewiesen. Auch der letzte Einwand der Landesverwaltung, dass dies Grün ist bezeugt ja, dass hier eine Grünzone gewollt worden ist. Gibt es Baurecht?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es gibt kein Baurecht. Baurecht gäbe es nur, wenn die Gemeinde Kleinmachnow nach Änderung des Flächennutzungsplanes, was der erste Schritte wäre, im zweiten Schritt einen Bebauungsplan erlassen würde, der dort ein Baurecht vorsieht. Es gibt kein Baurecht und keine Möglichkeit irgendeines Eigentümers in dem von Ihnen angesprochen Bereich etwas zu errichten. Die Gemeindevertretung hat seit 1990 einen solchen Beschluss nicht gefasst.

 

 

6.             Herr Tsolloukidse, Ginsterheide 41

6.1       Meine Frage ist ganz allgemein gehalten. Was gibt es denn für die weitere Bebauung  Grundsatzentscheidungen in der Gemeinde? Wie will man weiter bauen? Es gab ja mal eine Willensbekundung, dass man das begrenzen will. Wie will man das machen, will man nur Lücken bebauen? Wie sieht es aus mit ausgedehnten Grünflächen, um die es sich hier auch handelt? Was gibt es bisher, worauf man sich auch beziehen kann, wenn man selber mitdenken soll und sich aktiv in die Entscheidung mit einbringen möchte?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

In Kleinmachnow gibt es 60 Bebauungspläne, die das Gebiet der Gemeinde fasst vollständig umfassen. Grundstücke, die noch nicht bebaut sind und in einem Bebauungsplangebiet liegen, können nach den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes bebaut werden. Es gibt noch einige unbebaute Grundstücke in der Ortslage. Für eine Umwandlung von Grünzügen in Bauland gibt es in der Gemeinde keine Pläne. Ein Gebiet gibt es, wo die Gemeinde Kleinmachnow zumindest darüber nachdenkt es zu bebauen, dass ist das Gebiet rechts und links des Stahnsdorfer Damms, etwa in Höhe der Biologischen Zentralanstalt. Dort gibt es Pläne der Gemeinde ein bestehendes Baurecht für Gewerbe in ein Baurecht für Wohnungen umzuwandeln. Im Gespräch sind ca. 230 Wohneinheiten insgesamt und beschränkt sich einzig und allein auf das Gebiet am Stahnsdorfer Damm. Ansonsten sind mir keine Pläne bekannt, Grünflächen anderer Art zu bebauen. Allerdings kommen wir jetzt zum Bereich einer nicht beplanten Fläche und das ist die Fläche um den Buschgraben herum. Die ist bisher nicht beplant, was bedeutet, dass es kein Baurecht gibt. Und da gibt es jetzt die Diskussion, die immer schon mal aufkam, ob es als Grünfläche Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden oder eine Bebauung stattfinden soll. Andere Pläne gibt es nicht.

 

 

Nachfrage von Herrn Tsolloukidse

Sie sprechen von Nichtplänen. Das heißt ja nicht viel. Sollte man nicht Schutzmaßnahmen ergreifen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Flächen sind im Bebauungsplan als Grünflächen ausgewiesen und damit können sie nicht bebaut werden. Es gibt auch keine Pläne, Grünflächen zu bebauen.