Sitzung: 25.11.2010 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 184/10
Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) wird die folgende Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für
das Haushaltsjahr 2011 erlassen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011
Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom ………….. folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird:
- im Ergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf 24.581.600
EUR
ordentlichen
Aufwendungen auf
25.881.500 EUR
außerordentlichen
Erträge auf 0
EUR
außerordentlichen
Aufwendungen auf 0 EUR
- im Finanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
29.110.700 EUR
Auszahlungen auf
30.124.400 EUR
festgesetzt.
Von den
Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 22.883.700 EUR
Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 24.287.800
EUR
Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
6.227.000 EUR
Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
5.505.500 EUR
Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
331.100 EUR
Einzahlungen aus der
Auflösung von Liquiditätsreserven
0 EUR
Auszahlungen an
Liquiditätsreserven 0
EUR
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie
folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
365 v. H.
2. Gewerbesteuer 320
v. H.
§ 5
1.
Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und
Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,
wird auf
20.000
EUR
festgesetzt.
2.
Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen
Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf
20.000 EUR
festgesetzt.
3.
Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der
Gemeindevertretung bedürfen, wird
für den Einzelfall
auf
30.000 EUR
festgesetzt.
4.
Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu
erlassen ist, werden bei:
a) der
Erhöhung des gemäß Haushaltsplanes zu erwartenden
Fehlbetrages um
800.000 EUR
b) bei
bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 400.000 EUR
c) bei
bisher nicht veranschlagten Gesamtmaßnahmen 400.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
entfällt.
§ 7
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000
EUR festgesetzt.
Kleinmachnow, den ………………..
M. Grubert
Bürgermeister
Ø Herr Christall nimmt ab 19:20 Uhr an der Sitzung teil.
Somit sind 8 Gemeindevertreter
anwesend.
Herr Warnick informiert die Anwesenden darüber, dass Frau Güllmer,
Rektorin der Steinweg-Grundschule, Rederecht beantragt hat.
Herr Warnick stellt diesen Antrag zur Abstimmung.
Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.
Frau Güllmer erhält das Wort und bedankt sich dafür.
Sie führt aus, dass zum 40. Geburtstag der Steinweg-Schule geäußert
wurde, dass der Anbau in 2011 realisiert wird.
Laut Aussage der Architekten können die angegebenen Kosten eingehalten
werden.
Sie spricht im Namen der gesamten Schule und erläutert, wie wichtig das
Anliegen ist, dass der Anbau kommt. Es gibt keinen Lagerraum und keinen
Theaterraum. Der Speiseraum ist nur eine Durchgangshalle, wird jedoch oft als
Aula genutzt. Im Winter ist es dort sehr kalt.
Frau Güllmer machte deutlich, dass die Schulen gerecht ausgestattet
werden sollten. Sie appelliert an die Anwesenden, dass der Anbau an der
Steinweg-Schule im kommenden Jahr realisiert werden möge.
Herr Warnick möchte von Frau Güllmer wissen, wie Sie dazu steht, wenn der
Anbau, aus finanziellen Gründen, erst 2012 erbaut werden kann.
Frau Güllmer äußert, wenn dies eine 100 %ige Zusage wäre, könnte Sie
damit leben.
Herr Warnick bedankt sich im Namen der Anwesenden bei Frau Güllmer für
ihre Ausführungen.
Herr Templin merkt an, dass der vorgelegte Haushaltsplan den möglichen
Erwerb der Kammerspiele nicht beinhaltet. Wenn am 06. Januar 2011 in der
außerordentlichen Sitzung beschlossen wird, dass die Kammerspiele käuflich
erworben werden, müsste sofort ein Nachtragshaushalt erstellt werden.
Herr Grubert macht deutlich, dass die Verabschiedung des Haushaltes aus
diesem Grund aber nicht verschoben werden sollte. Wenn am 06. Januar 2011
beschlossen wird, dass die Kammerspiele erworben werden, dann wird ein
Nachtragshaushalt erstellt.
Herr Ecker informiert, dass Ausgangspunkt für den vorgelegten Haushalt,
der Eckwertebeschluss war.
Sollte der Anbau der Steinweg-Schule noch in 2011 realisiert werden, dann
muss an anderer Stelle gespart werden. Wird nicht woanders gespart, verschuldet
sich Kleinmachnow. Eine Kreditaufnahme wäre zwar möglich, würde aber den
Haushalt in den Folgejahren belasten.
Herr Warnick berichtet, dass der Kreistag in seiner heutigen Sitzung die
Erarbeitung des Kreishaushaltes mit einer Erhöhung der Kreisumlage in 2011 auf
3 % beschlossen hat.
Herr Baumgraß macht deutlich, dass aus seiner Sicht das Verständnis
fehlt, wenn gesagt wird, dass der Anbau an der Steinweg-Schule aus finanzieller
Sicht nicht möglich ist. Parallel wird aber über einen möglichen Ankauf der
Kammerspiele nachgedacht. Woher soll das Geld dann genommen werden?
Herr von Wnuk-Lipinski hält den vorgelegten Haushalt für allgemein
gelungen. Er hält sich an das Eckwertepapier.
Er macht aber im Bezug auf den Zuschuss an den RSV deutlich, dass alle
freiwilligen Aufgaben gestrichen werden sollten, solange die Pflichtaufgaben
der Gemeinde nicht durchgeführt werden können.
Herr Grubert berichtet zum Anbau Steinweg-Schule, dass er eine
Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben hat. Was heute schon gesagt werden
kann, ist, dass die Zahl der einzuschulenden Kinder in Kleinmachnow zurückgehen
wird.
Für die Realisierung des Anbaus sollte die Schulbedarfsplanung abgewartet
werden.
Er sieht jedoch im Haushaltsjahr 2011 keine Möglichkeit, den Anbau zu
realisieren.
Zum Thema „RSV“ macht Herr Grubert deutlich, dass der Verein viele
Mitglieder aus Kleinmachnow hat und vor allem die Jugendarbeit unterstützt
werden sollte.
Herr Templin schlägt vor, eine Maßgabe zu formulieren, dass der Anbau der
Steinweg-Schule doch noch in 2011 umgesetzt wird und dafür die geplanten
finanziellen Mittel für die Waldorf-Kita zu verschieben.
Herr Harmsen fragt nach, wie hoch der Anteil der beiden Nachbarkommunen
für den RSV ist.
Herr Grubert teilt mit, dass sich die Kosten für die geplanten
Baumaßnahmen des RSV auf 450.000,00 € belaufen.
Der RSV erhält eine Förderung von 150.000,00 €. Alle drei Kommunen beteiligen
sich mit je 100.000,00 €.
Weiterhin möchte Herr Harmsen wissen, ob es Erkenntnisse für zusätzliche
Einnahmen gibt.
Dazu verweist Herr Ecker auf die Anfrage von Herrn Burkardt und deren
Beantwortung, die als Tischvorlage verteilt wurde.
Herr Christall appelliert daran, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen.
Herr Tauscher vertritt die
Meinung, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes verschoben werden sollte.
Abschließend spricht er sich für den Anbau der Steinweg-Schule aus.
Herr von Wnuk-Lipinski wünscht sich, dass die Gemeindevertreter zukünftig
sagen, woher das Geld, für bestimmte Vorhaben, genommen werden soll.
Weiterhin wünscht er bis zum Hauptausschuss zu prüfen, ob der Vorschlag
von Herrn Templin, das Geld für die Waldorf-Kita zu verschieben, umgesetzt
werden könnte.
Herr Grubert merkt an, dass eine Überprüfung bis zum Hauptausschuss
erfolgen könnte. Jedoch verwies er darauf, dass der Abriss der alten Kita noch
in 2010 beginnt und der Baubeginn im März 2011 erfolgt. Die Fertigstellung soll
auch im Jahr 2011 erfolgen.
Herr Warnick möchte von der Verwaltung wissen, ob ein Beschluss notwendig
ist, wenn der Kletterfelsen nicht mehr gebaut werden soll und dafür das Geld
anderweitig zur Verfügung steht.
Dazu berichtet Herr Ecker, dass das Geld für den Kletterfelsen im
Haushalt blockiert ist. Soll der Kletterfelsen nun nicht mehr gebaut werden,
muss ein Antrag eingebracht werden, dass das Geld anderweitig zur Verfügung
stehen kann.
Herr Grubert teilt mit, dass der Beschluss zur Errichtung des
Kletterfelsen in 2008 gefasst wurde.
Herr Grubert stellt den Antrag auf eine Auszeit von fünf Minuten.
Herr Warnick unterbricht die Finanzausschusssitzung.
Auszeit
von 20:45 Uhr bis 20:51 Uhr
Frau Schwarzkopf macht deutlich, dass sich die Fraktion Die
Grünen/Bündnis 90 für den Anbau an der Steinweg-Schule aussprechen, jedoch
nicht für den Kletterfelsen.
Herr Templin formuliert seine zwei Maßgaben:
1.) Die Maßnahme „Anbau Steinweg-Schule“ ist mit
der Summe von 750.000,00 € für 2011 in Ansatz zu bringen.
2.) Die Fertigstellung
der Maßnahme „Neubau der Waldorf-Kita“ ist auf 2012 zu verschieben.
Herr Warnick stellt die
Maßgabe 1 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Maßgabe 1 erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Somit ist diese Maßgabe
abgelehnt.
Herr Warnick stellt die
Maßgabe 2 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Maßgabe 2 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
und
2 Enthaltungen.
Somit ist auch diese
Maßgabe abgelehnt.
Herr Warnick stellt nun
die Drucksache DS-Nr.: 184/10 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 184/10 erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.