Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die folgende Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011 erlassen:

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom ………….. folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird:

 

  1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

 

                        ordentlichen Erträge auf                                        24.581.600 EUR

                        ordentlichen Aufwendungen auf                            25.881.500 EUR

 

                        außerordentlichen Erträge auf                                               0 EUR

                        außerordentlichen Aufwendungen auf                                   0 EUR

 

  1. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

 

                        Einzahlungen auf                                                    29.110.700 EUR

                        Auszahlungen auf                                                   30.124.400 EUR

festgesetzt.

 

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

 

                        Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     22.883.700 EUR

                        Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    24.287.800 EUR

 

                        Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   6.227.000 EUR

                        Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  5.505.500 EUR

 

                        Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                             0 EUR

                        Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                 331.100 EUR

 

                        Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven                0 EUR

                        Auszahlungen an Liquiditätsreserven                                               0 EUR

 

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


 

§ 4

 

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

                        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)       200 v. H.

                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                 365 v. H.

2.  Gewerbesteuer                                                                                  320 v. H.

§ 5

 

1.      Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

                                                                                                                                  20.000 EUR

festgesetzt.

 

2.      Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf

 

                                                                                                                                   20.000 EUR

festgesetzt.

 

3.      Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird

 

                        für den Einzelfall auf                                                                           30.000 EUR

                       

festgesetzt.

 

4.      Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

 

                        a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplanes zu erwartenden
Fehlbetrages um                                                                               800.000 EUR

                       

                        b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf                         400.000 EUR

                       

                        c) bei bisher nicht veranschlagten Gesamtmaßnahmen                   400.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

entfällt.

 

§ 7

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

 

Kleinmachnow, den ………………..

 

 

M. Grubert

Bürgermeister

 

  


 

Ø     Herr Christall nimmt ab 19:20 Uhr an der Sitzung teil.

     Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Herr Warnick informiert die Anwesenden darüber, dass Frau Güllmer, Rektorin der Steinweg-Grundschule, Rederecht beantragt hat.

Herr Warnick stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.

 

Frau Güllmer erhält das Wort und bedankt sich dafür.

Sie führt aus, dass zum 40. Geburtstag der Steinweg-Schule geäußert wurde, dass der Anbau in 2011 realisiert wird.

Laut Aussage der Architekten können die angegebenen Kosten eingehalten werden.

Sie spricht im Namen der gesamten Schule und erläutert, wie wichtig das Anliegen ist, dass der Anbau kommt. Es gibt keinen Lagerraum und keinen Theaterraum. Der Speiseraum ist nur eine Durchgangshalle, wird jedoch oft als Aula genutzt. Im Winter ist es dort sehr kalt.

Frau Güllmer machte deutlich, dass die Schulen gerecht ausgestattet werden sollten. Sie appelliert an die Anwesenden, dass der Anbau an der Steinweg-Schule im kommenden Jahr realisiert werden möge.

Herr Warnick möchte von Frau Güllmer wissen, wie Sie dazu steht, wenn der Anbau, aus finanziellen Gründen, erst 2012 erbaut werden kann.

Frau Güllmer äußert, wenn dies eine 100 %ige Zusage wäre, könnte Sie damit leben.

 

Herr Warnick bedankt sich im Namen der Anwesenden bei Frau Güllmer für ihre Ausführungen.

 

Herr Templin merkt an, dass der vorgelegte Haushaltsplan den möglichen Erwerb der Kammerspiele nicht beinhaltet. Wenn am 06. Januar 2011 in der außerordentlichen Sitzung beschlossen wird, dass die Kammerspiele käuflich erworben werden, müsste sofort ein Nachtragshaushalt erstellt werden.

Herr Grubert macht deutlich, dass die Verabschiedung des Haushaltes aus diesem Grund aber nicht verschoben werden sollte. Wenn am 06. Januar 2011 beschlossen wird, dass die Kammerspiele erworben werden, dann wird ein Nachtragshaushalt erstellt.

Herr Ecker informiert, dass Ausgangspunkt für den vorgelegten Haushalt, der Eckwertebeschluss war.

Sollte der Anbau der Steinweg-Schule noch in 2011 realisiert werden, dann muss an anderer Stelle gespart werden. Wird nicht woanders gespart, verschuldet sich Kleinmachnow. Eine Kreditaufnahme wäre zwar möglich, würde aber den Haushalt in den Folgejahren belasten.

Herr Warnick berichtet, dass der Kreistag in seiner heutigen Sitzung die Erarbeitung des Kreishaushaltes mit einer Erhöhung der Kreisumlage in 2011 auf 3 % beschlossen hat.

Herr Baumgraß macht deutlich, dass aus seiner Sicht das Verständnis fehlt, wenn gesagt wird, dass der Anbau an der Steinweg-Schule aus finanzieller Sicht nicht möglich ist. Parallel wird aber über einen möglichen Ankauf der Kammerspiele nachgedacht. Woher soll das Geld dann genommen werden?

Herr von Wnuk-Lipinski hält den vorgelegten Haushalt für allgemein gelungen. Er hält sich an das Eckwertepapier.

 

Er macht aber im Bezug auf den Zuschuss an den RSV deutlich, dass alle freiwilligen Aufgaben gestrichen werden sollten, solange die Pflichtaufgaben der Gemeinde nicht durchgeführt werden können.

Herr Grubert berichtet zum Anbau Steinweg-Schule, dass er eine Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben hat. Was heute schon gesagt werden kann, ist, dass die Zahl der einzuschulenden Kinder in Kleinmachnow zurückgehen wird.

Für die Realisierung des Anbaus sollte die Schulbedarfsplanung abgewartet werden.

Er sieht jedoch im Haushaltsjahr 2011 keine Möglichkeit, den Anbau zu realisieren.

Zum Thema „RSV“ macht Herr Grubert deutlich, dass der Verein viele Mitglieder aus Kleinmachnow hat und vor allem die Jugendarbeit unterstützt werden sollte.

Herr Templin schlägt vor, eine Maßgabe zu formulieren, dass der Anbau der Steinweg-Schule doch noch in 2011 umgesetzt wird und dafür die geplanten finanziellen Mittel für die Waldorf-Kita zu verschieben.

Herr Harmsen fragt nach, wie hoch der Anteil der beiden Nachbarkommunen für den RSV ist.

Herr Grubert teilt mit, dass sich die Kosten für die geplanten Baumaßnahmen des RSV auf 450.000,00 € belaufen. Der RSV erhält eine Förderung von 150.000,00 €. Alle drei Kommunen beteiligen sich mit je 100.000,00 €.  

Weiterhin möchte Herr Harmsen wissen, ob es Erkenntnisse für zusätzliche Einnahmen gibt.

Dazu verweist Herr Ecker auf die Anfrage von Herrn Burkardt und deren Beantwortung, die als Tischvorlage verteilt wurde.

Herr Christall appelliert daran, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen.

Herr Tauscher  vertritt die Meinung, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes verschoben werden sollte. Abschließend spricht er sich für den Anbau der Steinweg-Schule aus.

Herr von Wnuk-Lipinski wünscht sich, dass die Gemeindevertreter zukünftig sagen, woher das Geld, für bestimmte Vorhaben, genommen werden soll.

Weiterhin wünscht er bis zum Hauptausschuss zu prüfen, ob der Vorschlag von Herrn Templin, das Geld für die Waldorf-Kita zu verschieben, umgesetzt werden könnte.  

Herr Grubert merkt an, dass eine Überprüfung bis zum Hauptausschuss erfolgen könnte. Jedoch verwies er darauf, dass der Abriss der alten Kita noch in 2010 beginnt und der Baubeginn im März 2011 erfolgt. Die Fertigstellung soll auch im Jahr 2011 erfolgen.

Herr Warnick möchte von der Verwaltung wissen, ob ein Beschluss notwendig ist, wenn der Kletterfelsen nicht mehr gebaut werden soll und dafür das Geld anderweitig zur Verfügung steht.

Dazu berichtet Herr Ecker, dass das Geld für den Kletterfelsen im Haushalt blockiert ist. Soll der Kletterfelsen nun nicht mehr gebaut werden, muss ein Antrag eingebracht werden, dass das Geld anderweitig zur Verfügung stehen kann.

Herr Grubert teilt mit, dass der Beschluss zur Errichtung des Kletterfelsen in 2008 gefasst wurde.

 

Herr Grubert stellt den Antrag auf eine Auszeit von fünf Minuten.

Herr Warnick unterbricht die Finanzausschusssitzung.

 

 

Auszeit von 20:45 Uhr bis 20:51 Uhr

  

 

Frau Schwarzkopf macht deutlich, dass sich die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 für den Anbau an der Steinweg-Schule aussprechen, jedoch nicht für den Kletterfelsen.

Herr Templin formuliert seine zwei Maßgaben:

 

1.)  Die Maßnahme „Anbau Steinweg-Schule“ ist mit der Summe von 750.000,00 € für 2011 in Ansatz zu bringen.

2.) Die Fertigstellung der Maßnahme „Neubau der Waldorf-Kita“ ist auf 2012 zu verschieben.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe 1 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Maßgabe 1 erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Somit ist diese Maßgabe abgelehnt.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe 2 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Maßgabe 2 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und                                     2  Enthaltungen.

Somit ist auch diese Maßgabe abgelehnt.

 

Herr Warnick stellt nun die Drucksache DS-Nr.: 184/10 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 184/10 erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.