Sitzung: 25.11.2010 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 168/10
Der
Verkauf einer Teilfläche von 425 m² aus dem Grundstück Flur 5 Flurstück 148/5
(Flur
5 Flurstück 161) an die Eigentümer von
Schleusenweg 54a wird genehmigt.
Entspr.
§ 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2006 zu
Grunde gelegt.
Der
Kaufpreis beträgt 39.305,64 €.
Die
Ankaufsfläche ist mit dem Eigenheimgrundstück zu vereinigen.
Nach
§ 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen.
Die
Grunderwerbssteuer tragen die Erwerber.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages beauftragt.
Anlagen:
Information
zur Sitzung des Hauptausschusses am 06.09.2010
Katasterauszug
Herr Ecker merkt an, dass aus Sicht der
Verwaltung alles bisher hinterfragte noch einmal konkret aufgeschrieben wurde.
Auch Gespräche mit den Betroffenen und deren Rechtsberater wurden geführt.
Herr Tauscher bezieht sich auf die
Begründung der Drucksache DS-Nr.: 168/10, Punkt 3 auf der Seite 3: „Eine
Aufweitung des Weges entlang der Garage ist ebenso wenig sinnhaft. Das Weggrundstück bleibt wie katasterlich
vermessen.“ Aus seiner Sicht ist, die „Sinnhaftigkeit“ hier zu postulieren,
eine Meinung bzw. Ansichtssache, jedoch nicht seine.
Herr Tauscher stellt fest, dass
verschiedene Veränderungen, für die sich die CDU-Fraktion eingesetzt hat, zwar
eingetreten sind, aber nach wie vor ist eine Kalamität festzustellen.
Er macht deutlich, dass er der
vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustimmen wird.
Herr Warnick stellt die
Drucksache DS-Nr.: 168/10 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 168/10 erfolgt mit 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.