Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 1

 

Der Verkauf einer Teilfläche von 425 m² aus dem Grundstück Flur 5 Flurstück 148/5

(Flur 5  Flurstück 161) an die Eigentümer von Schleusenweg 54a wird genehmigt.

 

Entspr. § 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2006 zu Grunde gelegt.

Der Kaufpreis beträgt 39.305,64 €.

 

Die Ankaufsfläche ist mit dem Eigenheimgrundstück zu vereinigen.

 

Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen.

Die Grunderwerbssteuer tragen die Erwerber.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages beauftragt.


Anlagen:

Information zur Sitzung des Hauptausschusses am 06.09.2010

Katasterauszug 

 

 

Herr Ecker merkt an, dass aus Sicht der Verwaltung alles bisher hinterfragte noch einmal konkret aufgeschrieben wurde. Auch Gespräche mit den Betroffenen und deren Rechtsberater wurden geführt.

Herr Tauscher bezieht sich auf die Begründung der Drucksache DS-Nr.: 168/10, Punkt 3 auf der Seite 3: „Eine Aufweitung des Weges entlang der Garage ist ebenso wenig sinnhaft. Das Weggrundstück bleibt wie katasterlich vermessen.“ Aus seiner Sicht ist, die „Sinnhaftigkeit“ hier zu postulieren, eine Meinung bzw. Ansichtssache, jedoch nicht seine.

Herr Tauscher stellt fest, dass verschiedene Veränderungen, für die sich die CDU-Fraktion eingesetzt hat, zwar eingetreten sind, aber nach wie vor ist eine Kalamität festzustellen.

Er macht deutlich, dass er der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustimmen wird.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 168/10 zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 168/10 erfolgt mit 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und  1 Enthaltung.