Sitzung: 25.11.2010 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 169/10
Der
Verkauf einer Teilfläche von 426 m² aus dem Grundstück Flur 5 Flurstück 148/5
(Flur
5 Flurstück 160) an die Eigentümer von Schleusenweg 54 b wird genehmigt.
Entspr.
§ 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2006
zu Grunde gelegt.
Der
Kaufpreis beträgt 39.398,93 €.
Die
Ankauffläche ist mit dem Eigenheimgrundstück zu vereinigen.
Nach
§ 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen.
Die
Grunderwerbsteuer tragen die Erwerber.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages beauftragt.
Anlagen:
Information zur
Sitzung des Hauptausschusses am 06.09.2010
Katasterauszug
Herr Templin äußert, dass hier Entscheidungen auf rechtlicher Basis
getroffen werden. Der B-Plan ist rechtsgültig. Des Weiteren ist er überrascht,
über das Abstimmungsergebnis der DS-Nr.: 168/10. Aus seiner Sicht gibt es
keinen Grund, die Drucksachen DS-Nr.: 168/10 und 169/10 abzulehnen.
Herr Warnick stellt die
Drucksache DS-Nr.: 169/10 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 169/10 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.