Sitzung: 16.04.2018 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 037/18
Herr Ernsting
Erläutert einleitend
die Beschlussempfehlung.
Vor weiteren
Arbeitsschritten benötigt die Verwaltung zunächst Klarheit darüber, ob die
vorgeschlagene Erneuerung der Straßenverkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung
mehrheitsfähig ist. Wir bitten insbesondere um Zustimmung zu folgenden Punkten:
1.
Die Straßenverkehrsflächen
in der Sommerfeldsiedlung sollen grundhaft erneuert werden. Nach unserem
Eindruck ist es so, dass inzwischen auch innerhalb der Anwohnerschaft ein
Bewusstsein dafür entstanden ist, dass etwas getan werden muss.
2.
Für die
Erarbeitung einer belastbaren Entwurfsplanung benötigen wir sowohl eine aktuelle
Vermessung der Straßenflächen, als auch eine Baugrunduntersuchung. Das Baugrundgutachten
ist nötig auch für Überlegungen zur Straßenraum-Entwässerung. Wir gehen davon
aus, dass wir den Bestand sanieren und weiterbetreiben können.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Schwarzkopf,
Herr Fischer, Herr Schubert, Herr Ernsting, Herr Dr. Scheube, Frau Storch, Herr
Priebe, Herr Wolschon
Herr Dr. Scheube
Weist darauf hin,
dass von der künftigen Maßnahme persönlich betroffene Gemeindevertreter und
sachkundige Einwohner kein Rederecht in der Sitzung haben. Er bittet um
Einhaltung der Regelungen der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung.
Herr Schubert
Äußert unter
Bezugnahme auf aktuellere Rechtsprechung seine Position zur Befangenheit von
Ausschussmitgliedern bei bestimmten Themen.
Inhaltlich wurden
folgende Punkte diskutiert:
Allgemeines
-
Erhaltung
des Gebietscharakters
-
Anregung,
die gesamte Sommerfeld-Siedlung als Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen
oder, wenn das wegen der Aufteilung des Straßenraumes nicht geht, die zulässige
Geschwindigkeit von z. Zt. Tempo-30-Zone nochmals zu reduzieren
-
Kosten
nicht als Instandhaltung einstufen, da die Maßnahme dann den Gemeindehaushalt
belastet, obwohl sie überwiegend der Anwohnerschaft dient
Straßenbeleuchtung
-
Straßenbeleuchtung
auf das unbedingt notwendige Minimum beschränken, da umfangreichere Beleuchtung
zu Konflikten wegen der dichten Wohnbebauung führen kann
-
Straßenlampen
so anordnen, dass sie nicht wie bisher mitten auf dem Gehweg stehen
-
Keine
Verwendung von „Schinkelleuchten“, da die städtebaulich unpassend wären
Parken von Kfz
-
Kfz
sollen nur auf entsprechend gekennzeichneten Bereichen geparkt werden dürfen
-
Kein
Parken auf dem Bürgersteig
Gehwege
-
Positiv
wäre ein durchgehender Gehweg mit wassergebundener Decke, wassergebundene Decke
auch auf den Parkflächen
-
Bedenken
gegenüber 4,0 m breiten Gehwegen kombiniert mit Parkflächen, bei
wassergebundener Decke sind Probleme zu erwarten
Entwässerung
-
Ableitung
von Niederschlagswasser stellt ein großes Problem dar, da sie teilweise nicht
(mehr) funktioniert
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen- einstimmig
empfohlen