Sitzung: 16.04.2018 Bauausschuss
Herr Ernsting
Im Zusammenhang mit
dem Bebauungsplan Nr. 19 „Ortskern Kleinmachnow“ läuft die rechtliche
Auseinandersetzung mit einem Grundstückseigentümer im Wohngebiet Arnold-Schönberg-Ring
weiter. Es geht um einen dort entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes im
Vorgarten errichteten Carport. Der Fall liegt inzwischen dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg (OVG) vor. Weitere, ähnlich gelagerte Fälle ruhten bislang.
Das VG Potsdam hatte
es für zulässig erachtet, dass die Gemeinde die Freihaltung der Vorgärten von
baulichen Anlagen fordert, weil das ortsüblich ist. Nach rechtlicher Prüfung
gehen wir davon aus, dass auch das OVG diese Einschätzung teilen dürfte.
Im Sinne der
Gleichbehandlung von Verstößen gegen das Bauplanungsrecht werden wir deshalb
die bislang ruhenden Verfahren zur Beseitigung von Carports im Vorgarten wieder
aufnehmen. Wir wollen auch dort zu einem B-Plan-konformen Ergebnis kommen.