Herr Ernsting

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 19 „Ortskern Kleinmachnow“ läuft die rechtliche Auseinandersetzung mit einem Grundstückseigentümer im Wohngebiet Arnold-Schönberg-Ring weiter. Es geht um einen dort entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Vorgarten errichteten Carport. Der Fall liegt inzwischen dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) vor. Weitere, ähnlich gelagerte Fälle ruhten bislang.

Das VG Potsdam hatte es für zulässig erachtet, dass die Gemeinde die Freihaltung der Vorgärten von baulichen Anlagen fordert, weil das ortsüblich ist. Nach rechtlicher Prüfung gehen wir davon aus, dass auch das OVG diese Einschätzung teilen dürfte.

Im Sinne der Gleichbehandlung von Verstößen gegen das Bauplanungsrecht werden wir deshalb die bislang ruhenden Verfahren zur Beseitigung von Carports im Vorgarten wieder aufnehmen. Wir wollen auch dort zu einem B-Plan-konformen Ergebnis kommen.