Herr Ernsting

Erläutert die von der gemeindeeigenen P&E Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH geplante Maßnahme einer Verbindungsstraße zwischen Dreilindener Weg und Kreisverkehr Fahrenheit-/Pascalstraße an Hand einer Präsentation.

Die Kosten werden von der P&E mbH getragen, da es sich um eine Teilfläche des Städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Wohnen und Arbeiten …“ handelt. Die Realisierung ist nach Abschluss der zuvor noch notwendigen Geländeregulierung ab Herbst 2018 geplant.

 

Frau Storch

Wenn die Entwässerung der Straßenfläche über nördlich angrenzende Mulden erfolgt, sich diese aber künftig im Privatbesitz, nämlich auf gewerblichen Grundstücken befinden, wie wird das gesichert?

 

Herr Ernsting

Die künftigen Eigentümer der im Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen werden von der P&E mbH im Kaufvertrag und, nach derzeitigem Stand, durch Eintragung im Baulastenverzeichnis der Landkreises bzw. durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch dauerhaft gesichert. Die Flächen sind im Bebauungsplan für das TIW-Gebiet außerdem als nicht bebaubare Fläche festgesetzt, zulässig sind nur Ein-/Ausfahrten.