Sitzung: 16.04.2018 Bauausschuss
Herr Ernsting
Erläutert die von
der gemeindeeigenen P&E Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH geplante
Maßnahme einer Verbindungsstraße zwischen Dreilindener Weg und Kreisverkehr
Fahrenheit-/Pascalstraße an Hand einer Präsentation.
Die Kosten werden
von der P&E mbH getragen, da es sich um eine Teilfläche des Städtebaulichen
Entwicklungsbereiches „Wohnen und Arbeiten …“ handelt. Die Realisierung ist
nach Abschluss der zuvor noch notwendigen Geländeregulierung ab Herbst 2018
geplant.
Frau Storch
Wenn die Entwässerung
der Straßenfläche über nördlich angrenzende Mulden erfolgt, sich diese aber künftig
im Privatbesitz, nämlich auf gewerblichen Grundstücken befinden, wie wird das
gesichert?
Herr Ernsting
Die künftigen
Eigentümer der im Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen werden
von der P&E mbH im Kaufvertrag und, nach derzeitigem Stand, durch Eintragung
im Baulastenverzeichnis der Landkreises bzw. durch Eintragung einer
Dienstbarkeit im Grundbuch dauerhaft gesichert. Die Flächen sind im
Bebauungsplan für das TIW-Gebiet außerdem als nicht bebaubare Fläche
festgesetzt, zulässig sind nur Ein-/Ausfahrten.