Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße", bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anl. 2) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

Es liegt ein Prüfauftrag aus dem Bauausschuss vor. Das Prüfergebnis soll bis zur Gemeindevertretersitzung am 17.05.2018 vorgelegt werden:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Gebäude auf der Fläche Flur 1, Flurstück4326 (Plattenbau, zu Grundstück –Stahnsdorfer Damm 77-) nach Auszug des Julius-Kühn-Instituts und Übergabe an die Gemeinde erhalten, saniert und zu Wohnzwecken mit vorwiegend kleinen Wohnungen umgenutzt werden kann.

Ist eine Umnutzung sinnvoll möglich, soll der Bebauungsplan-Entwurf im Bereich des Baugebietes MI 1 und der Straßenverkehrsfläche (Planstraße –Kelvinstraße-) entsprechend angepasst werden.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 030/18 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann

- Herr Martens

- Herr Templin

- Herr Warnick


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 030/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 17.05.2018 zu setzen.

 

 

- Frau Scheib verlässt die Sitzung – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -