Sitzung: 07.05.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 030/18
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 "östlich Pascalstraße", bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anl. 2) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
Es liegt ein Prüfauftrag aus
dem Bauausschuss vor. Das Prüfergebnis soll bis zur Gemeindevertretersitzung am
17.05.2018 vorgelegt werden:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Gebäude auf der Fläche
Flur 1, Flurstück4326 (Plattenbau, zu Grundstück –Stahnsdorfer Damm 77-) nach
Auszug des Julius-Kühn-Instituts und Übergabe an die Gemeinde erhalten, saniert
und zu Wohnzwecken mit vorwiegend kleinen Wohnungen umgenutzt werden kann.
Ist eine Umnutzung sinnvoll möglich, soll der Bebauungsplan-Entwurf im
Bereich des Baugebietes MI 1 und der Straßenverkehrsfläche (Planstraße
–Kelvinstraße-) entsprechend angepasst werden.
An der Aussprache zur DS-Nr.
030/18 beteiligen sich:
- Frau Sahlmann
- Herr Martens
- Herr Templin
- Herr Warnick
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 030/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
17.05.2018 zu setzen.
- Frau Scheib verlässt die Sitzung – 9 Hauptausschussmitglieder sind
anwesend. -