Sitzung: 07.05.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 032/18
1)
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches
Kerngebiet“ wird gebilligt.
2)
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4)
Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 032/18 auf die Tagesordnung ihre Sitzung am
17.05.2018 zu setzen.