Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

‑ BauGB ‑
den Bebauungs­plan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus
Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B ‑ Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2)        Die Begründung i. d. F. vom 16.04.2018 wird gebilligt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 034/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 17.05.2018 zu setzen.