Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.    Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“, vgl. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 139/17 vom 28.09.2017, wird unter der geänderten Bezeichnung Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“ weitergeführt. Zugleich wird der Geltungsbereich, wie in Anlage 1 dargestellt, erweitert und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 2).

Die neue Verfahrensbezeichnung und die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park/östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 3) modifizieren. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

3.    Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

 

 

Anlagen

·       1. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“, Erweiterungsfläche

·       ders., Geltungsbereich

·       rechtswirksamer Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“

·       Konzept für das südliche Grundstück (Flur 1, Flurstücke 4445, 4448 und 3079)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 031/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 031/18:

Die DS-Nr. 031/18 wird einstimmig beschlossen.