Sitzung: 17.05.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 031/18
1. Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“, vgl. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 139/17 vom 28.09.2017, wird unter der geänderten Bezeichnung Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“ weitergeführt. Zugleich wird der Geltungsbereich, wie in Anlage 1 dargestellt, erweitert und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 2).
Die neue Verfahrensbezeichnung und die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park/östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 3) modifizieren. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
3. Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Anlagen
· 1. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“, Erweiterungsfläche
· ders., Geltungsbereich
· rechtswirksamer Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“
· Konzept für das südliche Grundstück (Flur 1, Flurstücke 4445, 4448 und 3079)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr.
031/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 031/18:
Die DS-Nr. 031/18 wird einstimmig beschlossen.