Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) BauGB ‑
den Bebauungs­plan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus
Teil A                       Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B                        textliche Festsetzungen (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2.    Die Begründung i. d. F. vom 16.04.2018 wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen 

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-12

Bebauungsplan KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“, bestehend aus:

·       Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand: 27.11.2017)

·       Teil B Textliche Festsetzungen, Stand: 27.11.2017

·       Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-019-12, Stand: 16.04.2018

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 034/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 034/18:

Die DS-Nr. 034/18 wird einstimmig beschlossen.