Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

1.    Die zum Abschluss des Bürgerdialogs zur Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung vorgelegte Unterlage mit Stand 20.03.2018 (vgl. Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die innerhalb der Sommerfeldsiedlung (vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen
An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken
werden grundhaft erneuert.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die für die Planung der vorgenannten Verkehrsanlagen erforderliche Ingenieurvermessung (vermessungstechnische Leistungen) und ein Baugrundgutachten zu beauftragen.

4.    Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zum Sitzungsdurchlauf im Mai/Juni 2018 einen Beschluss vorzulegen, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie die in Anlage 2 aufgeführten Fragestellungen in der Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen berücksichtigt werden können.

 

 

Anlagen

·       Umgrenzung Straßenraum

·       Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)

 

 

Antrag auf Rederecht von Herrn Steinacker

 

 

Abstimmung Rederecht für Herrn Steinacker:

Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

 

 

Herr Steinacker

Der Streit um die Erneuerung der Straße und Gehwege in der Sommerfeld-Siedlung ist ja mit der vierten Bürgerwerkstatt am 20. März dieses Jahres und damit auch dem Abschlusses des Bürgerdialoges erfreulicherweise einer Annäherung der Beteiligten bei der Suche nach möglichst geeigneten Lösungen gewichen. Es gibt mittlerweile einen Grundkonsens zwischen Verwaltung, also dem Bauamt, und der Bürgerinitiative und damit wohl auch der Mehrheit der betroffenen Anwohner, dass die Erneuerung in Angriff genommen werden soll. Das steht ja heute auch zur Beschlussfassung an. Einvernehmen besteht auch dahingehend, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen der Siedlungscharakter, so wie er in den 30er Jahren entstanden ist, möglichst wenig tangiert und beeinträchtigt werden soll. Hinsichtlich wesentlicher Gestaltungsfragen allerdings zum Beispiel Straßenprofile, Straßenbelag Beton vs. Asphalt, Parkregelung, Art der Gehweg- und Parkplatzflächenbefestigung gibt es hingegen noch relativ viel Dissens zwischen uns und der Verwaltung. Wir haben Gespräche geführt, konnten aber noch keine Einigung erreichen. Auch nach dem letzten Treffen mit dem Bauamt am 8. Mai 2018, wiederum in einer sehr angenehmen und sachorientierten Atmosphäre, ist deutlich geworden, dass wir jetzt an einem Punkt sind, wo es nicht mehr weitergeht, es gibt Konsense aber auch Dissense. Vor dem Hintergrund was sich in den letzten Wochen schon abzeichnete, haben wir das intensive Gespräch mit Ihnen gesucht, den Gemeindevertretern in Kleinmachnow. Das, denke ich, war auch eine breite und erfolgreiche Sache. Wir haben alle Gemeindefraktionen besucht, haben mehrere Siedlungsspaziergänge mit einzelnen Fraktionen gemacht und haben bei diesen Treffen für unsere Lösung zur Erneuerung der Straßen und Gehwege im Siedlungsgebiet geworben, welche übrigens, und dass wollte ich nochmal in diesem Zusammenhang sagen, nicht von uns am grünen Tisch ausgedacht wurden. Wir haben hier Vorschläge abgeleitet aus unserer Anwohnerumfrage aus dem letzten Spätsommer, an der sich sehr viele Menschen aus dem Siedlungsgebiet beteiligt haben. Aus unserer Sicht war der Austausch mit den Gemeindevertretern bisher außerordentlich erfreulich, überwiegend haben wir offene Ohren gefunden und uns gehört gefühlt. Wir haben natürlich nicht Zustimmung zu allen Aspekten in allen Situationen von Ihnen erhalten, das wäre sicherlich auch etwas ungewöhnlich. Wir haben aber konstruktiv und teilweise auch kritisch mit Ihnen diskutieren können. Das ist wunderbar und dafür möchte ich mich bei Ihnen noch einmal ganz herzlich bedanken, natürlich auch im Namen meiner Kollegen der Bürgerinitiative. Ein wichtiger Punkt dieser Gespräche bildete zuletzt auch unser Wunsch, dass die Entscheidung über die Gestaltungsfragen zeitlich gestreckt wird, also der Entscheidungsfahrplan noch einmal angepasst wird. Wir sind der Meinung, dass die Punkte zu den Straßenprofilen, zu den Straßenbelägen und auch zur Gehweggestaltung usw. noch nicht hinreichend validiert sind. Da gibt es noch viele Aspekte zu klären wie Nachhaltigkeitsbetrachtung und weitere. Und das sollte passieren möglichst unter Einbeziehung vieler Anwohner, denn die Menschen in der Siedlung finden das Thema mindestens genauso wichtig wie das Thema Stammbahn, dass, wie wir gerade gehört haben, heute einen ganz großen Stellenwert in der Sitzung eingenommen hat. Also wir plädieren für mehr Zeit. In der letzten Woche hat sich, auch am 8. Mai 2018, ein neuer Aspekt ergeben. Direkt nach unserem Treffen mit Herrn Ernsting hatten wir die Gelegenheit, die Fraktion SPD/PRO zu besuchen. Da ergab sich ein Hinweis, der letztendlich und vor meiner Anregung von Herrn Schubert formuliert wurde. Herr Schubert sagte so sinngemäß „Die Bürgerinitiative wäre gut beraten, wenn sie sich hinsichtlich ihrer Gestaltungsvorschläge, insbesondere für die Gehwege, für die nicht versiegelte Erneuerung der Gehwege, also ohne Platten, und die entsprechende Befestigung der Parkplatzflächen unter Nutzungs-, Haltbarkeits- und Kostengesichtspunkten sozusagen um eine deutliche Fundierung ihrer Position bemühen würde. Wir könnten nicht erwarten, dass das die Verwaltung macht, weil die natürlich ihre Vorschläge favorisiert und aufbereitet, aber nicht die Vorschläge der Bürgerinitiative, die eben in diesen Punkten abweichend sind.“ Diese Anregung ist nach Lage der Dinge sicherlich sehr richtig und nachvollziehbar. Deshalb haben wir sie zwischenzeitlich aufgegriffen und zwar durch Kontaktierung eines namhaften Materialanbieters. Das betreffende Unternehmen heißt „HanseGrand“, ist einer der größten Anbieter für alternative Baustoffe und hatte auch schon mal Kontakt mit der Gemeindeverwaltung. Nach unserem ersten Gespräch mit Herrn Ernsting haben wohl Mitarbeiter von Herrn Ernsting dort angerufen und man hat vereinbart, Kontakt aufzubauen. Das ist aber nicht weiterverfolgt worden, wie man mir gesagt hat, so dass der Kontakt von uns jetzt neu geknüpft wurde. Wir sind mit dem Unternehmen zu einer spannenden Verfahrensidee gekommen. Die Firma hat angeboten, unserem Vorschlag zu folgen und hier vor Ort in Kleinmachnow ihre verschiedenen Materialien und Produkte vorzustellen und zwar vor Vertretern der Bürgerinitiative, Vertretern der Bauverwaltung und auch vor Ihnen. Also alle interessierten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können sich in diesen Prozess mit einschalten. Ich finde, das ist ein sehr spannendes Angebot, so könnten die Materialen und ihre Eignung für die spezifischen Anforderungen in der Siedlung, und die sind ja wirklich vielleicht sehr speziell, gemeinsam erörtert und in einem sicherlich nicht ganz kurzen Prozess abgewogen werden und schließlich könnten Sie dann, wenn man so einen Prozess durchläuft, in der Gemeindevertretung auch auf fachlich abgesicherter Grundlage letztendlich die Entscheidung treffen, wie die Gehwege zum Beispiel in der Sommerfeld-Siedlung neu gestaltet werden sollen. Allen Beteiligten, und darunter sehe ich ausdrücklich auch Verwaltung und den Bürgermeister, könnte bei einem solchen Vorgehen ein Gewinn haben. Es ist eine WIN-WIN-Situation für alle Beteiligten. Die Entscheidung wäre in maximalem Maße transparent für alle, einschließlich der Anwohner. Das ist immer ein wichtiger Aspekt, also die Anwohner nicht vergessen. Sie wäre sachlich sicherlich gut fundiert, besser fundiert als alles, was wir bisher haben und sie würde wahrscheinlich auch, und da bin ich mir ziemlich sicher, in einem absehbaren größtmöglichen Konsens herbeigeführt werden. Das ist ja Ziel der Sache, die Bürgerinitiative will ja keine Verweigerungshaltung praktizieren, das ist langweilig und führt auch zu nichts. Wir wollen nur eine Lösung mittransportieren und auf den Weg bringen, wo man hinterher sagen kann, hier hat Kleinmachnow gut funktioniert, die Verwaltung, die Gemeindevertretung, die Bürger – alle an einem Strang. Das ganze erfordert aber Zeit, Zeit die nach der aktuellen Ablaufplanung der Verwaltung so in der Form nicht verfügbar ist. Da soll ja schon im Sitzungsdurchlauf Mai/Juni über die Gestaltungsfragen entschieden werden. Wir plädieren deshalb dafür, dass man diese Entscheidung vertagt auf die Sitzung nach der Sommerpause, auf August/September. Dann hätten wir hier im Ort drei Monate mehr Zeit, um uns fundierten Lösungen zu widmen. Ich denke, die Anwohner, die betroffen sind, würden es uns danken. Das ist sozusagen das Petitum. Der kleine Nachteil, dass dadurch, das hat mir Herr Ernsting natürlich gesagt, das schwöre ich Ihnen, der ganze Planungsdurchlauf bis zum Beginn der Baumaßnahmen, angestrebt ist momentan im Frühjahr 2020, ein bisschen gestreckt werden könnte, ist, glaube ich, gemessen daran ein sehr kleiner Nachteil, den man nicht als entscheidend erachten kann.

 

 

Beantwortung der Anfrage aus dem Hauptausschuss hinsichtlich der Befangenheit

 

 

 

 

Herr Grubert zu Protokoll

Es ist ja so, dass einige Gemeindevertreter in der Siedlung wohnen oder Eigentum dort besitzen und es deshalb auch immer die Frage gibt, wer befangen ist. Ich bin gebeten worden, die Kommunalaufsicht zu fragen. Das habe ich mit Schreiben vom 8. Mai 2018 auch gemacht. Ich habe dann das von uns vorgeschlagene Verfahren erläutert, dass zunächst ein Grundsatzbeschluss über die grundsätzliche Sanierung und dann ein zweiter Grundsatzbeschluss über den Ausbaustandard erfolgen soll. Dann soll ein Errichtungsbeschluss für jede Straße erfolgen. Dann habe ich auch die Situation vorgestellt, dass es Eigentümer gibt, Eigentümer und gleichzeitig Bewohner, Fremdeigentümer oder Mieter oder Angehörige von Eigentümern und Mietern.

 

Von der Kommunalaufsicht, Herrn Theiling, habe ich folgende Antwort bekommen:

„Gemäß § 22 BbgKVerf darf der ehrenamtlich Tätige weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihm selbst, einem seiner Angehörigen oder einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Für die Frage, ob eine Entscheidung einen Vor- oder Nachteil bringen kann, kommt es nicht auf die tatsächliche Auswirkung, sondern auf die Möglichkeit an. Dabei reicht die konkrete, nicht nur theoretische Möglichkeit eines Vor- oder Nachteils aus. Die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen stellt ohne jeden Zweifel einen solchen Nachteil dar.

Fraglich ist jedoch, ob bereits durch den Grundsatzbeschluss, DS-Nr. 037/18, eine solche Zahlungspflicht unmittelbar ausgelöst wird. Eine unmittelbare Zahlungspflicht ist dann anzunehmen, wenn sie durch die Mitwirkungsbehandlung, hier Beratung und Entscheidung, ohne weiteres Ereignis eintritt oder wenn zwar ein weiteres Ereignis erforderlich ist, dieses aber auf Grund der Mitwirkungshandlung zwangsläufig eintritt.

Dies ist jedoch bei dem Beschluss über die grundsätzliche Sanierung nicht der Fall. Wir sind der Auffassung (Anmerkung BM: Er hat extra gesagt, es sei eine Kammerentscheidung aller Leute und seines Chefs gewesen.), dass durch den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 037/18 eine solche Zahlungspflicht nicht unmittelbar ausgelöst wird. Eine Befangenheit einzelner Gemeindevertreter/innen ist nicht anzunehmen.

Dagegen kann sich die später im zweiten Schritt beabsichtigte Festlegung des Ausbaustandards und die im dritten Schritt beabsichtigte Entscheidung über den Errichtungsbeschluss für jede einzelne Straße, nach hiesiger Auffassung unmittelbar auf die Höhe der Zahlungspflicht der Straßenausbaubeiträge auswirken. Denn die Verwaltung hätte bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge kein Ermessen. Die Zahlungsverpflichtung tritt sozusagen zwangsläufig ein.

Mieter wären, bezogen auf die Straßenausbaubeiträge, nicht vom Mitwirkungsverbot betroffen (Anmerkung BM: … weil sie sie nicht zahlen müssen).

 

 

Herr Grubert

Ich denke, dass bei diesem Grundsatzbeschluss keiner befangen ist. Bei den weiteren Beschlüssen zum Ausbaustandard muss jeder Gemeindevertreter das nach § 22 BbgKVerf überprüfen und selber entscheiden. Ansonsten kann auch die Gemeindevertretung darüber abstimmen. Heute können alle abstimmen.

 

 

Frau Heilmann

Ich habe eine Frage zu der Formulierung familiäre Angehörige. In welchem Grad steht das?

 

 

Herr Grubert

Das steht im Gesetz, ich weiß es jetzt nicht.

 

 

Frau Heilmann

Das kann ich genau nachlesen, weil das würde für mich dann zutreffen.

 

 

Herr Kreemke

Betrifft das in der zweiten und dritten Phase prinzipiell die Anlieger, auch wenn ich der Meinung bin, als Anlieger ich bezahle den Preis, weil ich der Meinung bin, es ist richtig?

Herr Grubert

Ab dem nächsten Mal ist man befangen. Es geht darum, den bösen Anschein, dass die Selbstverwaltung durch sachfremde und eigennützige Interessen bestimmt wird, zu vermeiden.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Änderung durch den Einreicher zum Punkt 4

… zum Sitzungsdurchlauf im Mai/Juni 2018 ….        wird geändert in:

 

… zum Sitzungsdurchlauf nach der Sommerpause 2018 …

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 037/18 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Sahlmann

Herr Templin

Herr Martens

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 037/18:

Die geänderte DS-Nr. 037/18 wird einstimmig beschlossen.