Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen am Landgericht und Amtsgericht Potsdam aufgenommen.

 

Hinweis:

Die Gemeindevertreter müssen mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beschließen.  

 

 

Anlage

Vorschlagsliste

 

 

Geschäftsordnungsantrag der Fraktion CDU/FDP – Behandlung der Beschlussvorlage in nicht öffentlicher Sitzung

 

 

Ø  Der Vorsitzende, Herr Tauscher, schlägt auf Grund der späten Stunde vor, die Punkte TOP 10 ff. auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 28. Juni 2018 zu behandeln.

 

Ø  Dem Vorschlag wird zugestimmt. Die DS-Nr. 043/18 wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

 

 

 

Ende der öffentlichen Sitzung 22:58 Uhr

 

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.