Sitzung: 11.06.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 066/18/1
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptverwaltungsbeamte als kommunaler Wahlbeamter erhält gem.
§§ 6 und 7 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) vom
2. Februar 2018 (GVBl. II – 2018, [Nr. 10]) mit Wirkung vom 1. Juli 2018 eine
monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 210,00 Euro zur Abdeckung
des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes.
2. Die Höhe der gewährten Dienstaufwandsentschädigung soll im Zeitraum
vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 auf Aktualität überprüft und ggf. angepasst
werden. Der Hauptverwaltungsbeamte wird gebeten, in diesem Zeitraum die mit dem
ihm übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwendungen
gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung nachzuweisen.
Herr Piecha, stellv. Bürgermeister, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
066/18/1 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Herr Gutheins
- Herr Bültermann
- Frau Sahlmann
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 066/18/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung
am 28.06.2018 zu setzen.