Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.  Der Hauptverwaltungsbeamte als kommunaler Wahlbeamter erhält gem. §§ 6 und 7 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) vom 2. Februar 2018 (GVBl. II – 2018, [Nr. 10]) mit Wirkung vom 1. Juli 2018 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 210,00 Euro zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes.

 

2.  Die Höhe der gewährten Dienstaufwandsentschädigung soll im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 auf Aktualität überprüft und ggf. angepasst werden. Der Hauptverwaltungsbeamte wird gebeten, in diesem Zeitraum die mit dem ihm übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung nachzuweisen.


Herr Piecha, stellv. Bürgermeister, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 066/18/1 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Herr Bültermann

- Frau Sahlmann


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 066/18/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 28.06.2018 zu setzen.