Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Für museale Zwecke sollen Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro entsprechend der ursprünglichen Haushaltsplanung 2018 (DS-Nr. 193/17) über den Nachtragshaushalt wieder in den Haushalt 2018.

 

 

Anlagen

·       Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Gemeinde Kleinmachnow

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Kämmerin, Frau Braune.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 057/18 mit Maßgabe beteiligen sich:

 

Herr Templin zu Protokoll

Wir lehnen diesen Nachtragshaushalt ab, weil die Darstellung von Investitionsvorhaben nicht im Einklang mit der Kassen- und Haushaltsverordnung steht.

 

 

Frau Scheib zu Protokoll

Ich möchte nur anmerken, dass die Erhöhung nur auf Grund einer glücklichen Fügung gekommen ist und wir dem zustimmen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 057/18 mit Maßgabe beteiligen sich:

Frau Dettke

Herr Singer

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 057/18 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 057/18 mit Maßgabe wird mehrheitlich beschlossen.