Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Für das Grundstück Ringweg 2, vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-004 „Ringweg 2“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-004 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 2 geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungs­plan KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans der Vor­haben­träger (Antragsteller) aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Der Vorentwurf ist der Gemeinde­vertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-VEP-004 „Ringweg 2“

·       Antrag der Grundstückseigentümer vom 23.11.2017

·       Empfehlung zu weiteren bauplanungsrechtlichen Schritten für einzelne Grundstücke im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-044 "Gartensiedlung           Kleinmachnow Süd-Ost" (DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 062/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 062/18:

Die DS-Nr. 062/18 wird einstimmig beschlossen.