1.
Wie handhabt das Freibad Kiebitzberge den
Erwerb von Eintrittskarten bei bestehender Unwetterwarnung?
2.
Werden die Badegäste an der Kasse auf die
Unwetterlage hingewiesen und erhalten die Kunden, die kurz vor einer
unwetterbedingten Räumung des Bades Eintrittskarten erworben haben, bei Räumung
des Bades Ihren Eintrittspreis ganz oder anteilig zurück?
Gerade für junge Familien und
sozial Schwächere ist der Eintrittspreis eines Schwimmbades nicht zu
vernachlässigen. Daher wäre es wünschenswert, wenn das Freibad Kiebitzberge in
solchen Sondersituationen eine sozial verträgliche Lösung anbietet.
Die Freibad
Kiebitzberge GmbH weist zum einen mittels Schildern, die nur bei einer
Gewitter-/Unwettergefahr aufgehängt werden und zwar direkt im Eingangsbereich,
bevor das Bad betreten wird, auf diese Situation hin.
1. Schild
Heute Gewittergefahr
Bei Schließung des Bades auf Grund
von Gewitter, erhalten Sie keine Erstattung Ihres Eintrittsgeldes.
Die Eintrittskarten behalten an
diesem Tag ihre Gültigkeit.
2. Schild
Sehr geehrte Gäste,
wir sind verpflichtet, bei
aufziehendem Gewitter das Freibad zu schließen. Erst nach vollkommenen Abzug
des Gewitters haben wir wieder geöffnet.
Des Weiteren sind alle Mitarbeiter,
speziell die Mitarbeiter an der Kasse, im Freibad Kiebitzberge dazu
aufgefordert, die Gäste darauf hinzuweisen. Hier steht der diensthabende
Schwimmmeister/die diensthabende Schwimmmeisterin im direkten Kontakt mit der
Kasse, um zeitnah die Gäste darüber zu informieren.
Weiterhin wird in der Haus- und
Badeordnung, die im Eingangsbereich öffentlich aushängt, dazu wie folgt
hingewiesen:
Auszug
Bei Aufzug
eines Gewitters, sind die Becken unverzüglich zu räumen und die Badegäste
aufzufordern, das Freibad zu verlassen. Der Aufenthalt unter Bäumen ist
lebensgefährlich und demzufolge verboten.
Die
Eintrittsausweise behalten für diesen Tag weiterhin ihre Gültigkeit.
Mit dem
Betreten des Bades erhält jeder Badegast einen Bon, auf dem eindeutig zu lesen
ist, wann und zu welcher Uhrzeit der Gast das Bad betreten hat.
Die
Mitarbeiter sind hier angehalten Kulanzregelungen zu treffen, jedoch gibt es
hier eine zeitliche Begrenzung. Wenn ein Gast bereits vier Stunden im Bad war,
kann er natürlich nicht von einer Kulanzregelung Gebrauch machen, jedoch geben
wir gerade Familien oder Gästen, die kurz vorher – bis maximal 1,5 Stunden –
ins Bad gekommen sind, eine Tageskarte mit einem kostenfreien Eintritt aus.
Eine
Bargeldauszahlung erfolgt nicht.