Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Wie handhabt das Freibad Kiebitzberge den Erwerb von Eintrittskarten bei bestehender Unwetterwarnung?

2.   Werden die Badegäste an der Kasse auf die Unwetterlage hingewiesen und erhalten die Kunden, die kurz vor einer unwetterbedingten Räumung des Bades Eintrittskarten erworben haben, bei Räumung des Bades Ihren Eintrittspreis ganz oder anteilig zurück?

 

Gerade für junge Familien und sozial Schwächere ist der Eintrittspreis eines Schwimmbades nicht zu vernachlässigen. Daher wäre es wünschenswert, wenn das Freibad Kiebitzberge in solchen Sondersituationen eine sozial verträgliche Lösung anbietet.

 

 

Die Freibad Kiebitzberge GmbH weist zum einen mittels Schildern, die nur bei einer Gewitter-/Unwettergefahr aufgehängt werden und zwar direkt im Eingangsbereich, bevor das Bad betreten wird, auf diese Situation hin.

 

 

1.    Schild

Heute Gewittergefahr

Bei Schließung des Bades auf Grund von Gewitter, erhalten Sie keine Erstattung Ihres Eintrittsgeldes.

Die Eintrittskarten behalten an diesem Tag ihre Gültigkeit.

 

2.    Schild

Sehr geehrte Gäste,

wir sind verpflichtet, bei aufziehendem Gewitter das Freibad zu schließen. Erst nach vollkommenen Abzug des Gewitters haben wir wieder geöffnet.

 

 

Des Weiteren sind alle Mitarbeiter, speziell die Mitarbeiter an der Kasse, im Freibad Kiebitzberge dazu aufgefordert, die Gäste darauf hinzuweisen. Hier steht der diensthabende Schwimmmeister/die diensthabende Schwimmmeisterin im direkten Kontakt mit der Kasse, um zeitnah die Gäste darüber zu informieren.

 

Weiterhin wird in der Haus- und Badeordnung, die im Eingangsbereich öffentlich aushängt, dazu wie folgt hingewiesen:

 

Auszug

Bei Aufzug eines Gewitters, sind die Becken unverzüglich zu räumen und die Badegäste aufzufordern, das Freibad zu verlassen. Der Aufenthalt unter Bäumen ist lebensgefährlich und demzufolge verboten.

Die Eintrittsausweise behalten für diesen Tag weiterhin ihre Gültigkeit.

 

 

Mit dem Betreten des Bades erhält jeder Badegast einen Bon, auf dem eindeutig zu lesen ist, wann und zu welcher Uhrzeit der Gast das Bad betreten hat.

Die Mitarbeiter sind hier angehalten Kulanzregelungen zu treffen, jedoch gibt es hier eine zeitliche Begrenzung. Wenn ein Gast bereits vier Stunden im Bad war, kann er natürlich nicht von einer Kulanzregelung Gebrauch machen, jedoch geben wir gerade Familien oder Gästen, die kurz vorher – bis maximal 1,5 Stunden – ins Bad gekommen sind, eine Tageskarte mit einem kostenfreien Eintritt aus.

Eine Bargeldauszahlung erfolgt nicht.