Frau Dr. Scholz
Der Vortrag durch
das beauftragte Planungsbüro Richter Richards findet im UVO-Ausschuss am kommenden
Mittwoch statt.
Die öffentliche
Auslegung hat heute begonnen, der Entwurf liegt jetzt für 3 Wochen im Rathaus aus.
Beteiligungen sind herzlich willkommen. In der kommenden Woche am Dienstag,
28.08.2018 um 17.30 Uhr eine Öffentlichkeitsveranstaltung zu dem Entwurf mit
dem beteiligten Planungsbüro statt. Dazu sind auch die Mitglieder des
Bauausschusses gern eingeladen. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele mit
dabei wären. Wir schicken Ihnen gern noch einmal eine Einladungsmail.
Herr Dr. Braun zu Protokoll
Ich habe mich erst
einmal gefreut, als ich da hineingeschaut habe.
Als ich dann aber
gesehen habe, dass aus Quadratkilometer Fläche, der in Kleinmachnow 2013 noch
mit über 75 dB tagsüber verlärmt war, jetzt 0 Quadratkilometer geworden sind und
aus 5 Quadratkilometer Fläche die mindestens mit 55 dB verlärmt werden, plötzlich
nur noch 3 Quadratmeter geworden sind, wurde ich stutzig. Aus 100 Wohnungen,
die tagsüber mit über 65 dB verlärmt wurden, sind jetzt plötzlich nur noch 47
Wohnungen geworden, aus ca. 51 lärmbelasteten Menschen, die nachts mit über 60
dB belastet waren, sind jetzt plötzlich nur noch 6 geworden.
Da dachte ich: Ist
ja super! Aber dann fragt man sich, wir haben doch eigentlich mehr Verkehr, wir
haben mehr Einwohner, wir haben stärkeren Lärm. Ich liege plötzlich nachts da
und höre fast jede Nacht Lärm, wo ich früher überhaupt keinen gehört habe. Und
dann habe ich nachgesehen und bin auf einen Punkt gestoßen, wo ich mich gefragt
habe: Was soll das?
Hier steht auf der
Seite 1 „Ballungsraum nach § 47 b Bundesimmissionsschutzgesetz ist ein Ballungsraum
ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000“. Das ist erst einmal
unvollständig, da fehlt noch die Angabe, dass es 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer
sein sollen. Der 2. Satz steht dann ohne jegliche Rechtsgrundlage da. Im Land
Brandenburg definieren sich die Ballungsräume über die Einwohnerzahl der
Gemeinden. Und das ist schlichtweg falsch, das verstößt gegen europäisches und
nationales Recht, nämlich das Bundesimmissionsschutzgesetz. Kleinmachnow ist
Teil des Ballungsraumes Berlin. Da kann man als zuständige Gemeinde nicht
einfach sagen „wir sind nicht Teil eines Ballungsraumes, weil wir nicht 100.000
Einwohner in unserer Gemeinde haben“. Nach der Logik könnte Berlin sagen „wir
teilen uns in 40 Sektoren, die alle weniger als 100.000 Einwohner haben und
sagen, ein Ballungsraum ist dann vorhanden, wenn ein Sektor mindestens100.000
Einwohner hat“. Auch Stahnsdorf definiert sich im Lärmaktionsplan als Teil des
großstädtischen Ballungsraums Berlin.
Da ist es nicht
nachvollziehbar, dass man sagt in Brandenburg kümmern wir uns nur um Gemeindegrenzen.
Wenn die Gemeinde nur 20.000 Einwohner hat, kann sie kaum Teil eines Ballungsraumes
sein. Das wird in anderen Bundesländern ganz anders gehandhabt. Ich habe das
bereits zum integrierten Verkehrskonzept zum Ausdruck gebracht, dass um Hamburg
und auch um Lübeck sogar länderübergreifende Ballungsräume definiert sind. Es
ist sogar im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt, dass Lärmquellen sogar
Staatengrenzen überschreiten, dass dort auch die Lärmaktionsplanung
grenzüberschreitend gemacht werden muss. Da kann sich Brandenburg und auch
Kleinmachnow nicht hinstellen und sagen „Wir sind kein Ballungsraum, wir
betrachten jetzt auch im Gegensatz zum 2013 nur noch das, was als
Hauptverkehrsstraße definiert ist und mindestens 8.200 Autos pro Tag an
Verkehrsstärke hat“.
Das funktioniert so
nicht. Darum kommen dann plötzlich solche reduzierten Zahlen zustande und das
erinnert jetzt stark an den Dieselskandal, der mit dem Namen VW verbunden war.
Da wurde eine illegale Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung betrieben.
Hier wird jetzt eine illegale Abschaltvorrichtung für einen Ballungsraum im
Lärmaktionsplan betrieben.
Wir müssen hier alle
sonstigen Straßen berücksichtigen, alle Lärmquellen und die Leute leiden nicht
nur unter Lärm, wenn sie neben einer Hauptverkehrsstraße mit mindestens 8.200
Fahrzeugen pro Tag wohnen, sondern auch, wenn sie an einer Straße wohnen, die
von 7.900 Fahrzeugen genutzt wird. Das macht keinen großen Unterschied in der
Lärmquelle.
Es gab auch schon Dissertationen
zu dem ganzen Thema, in denen ausgeführt wurde „Eine Zulässigkeit einer Beschränkung auf einheitliche Gemeindegebiete
ergibt sich auch nicht etwa aus der Zuständigkeitsregelung des § 47 e Abs. 1
Bundesimmissionsschutzgesetz zu Gunsten der Gemeinden. Weder wird die Annahme
gemeindeübergreifender Ballungsräume durch die örtliche Begrenztheit
gemeindlicher Zuständigkeiten vereitelt, wenn die Meldung der Ballungsräume obliegt
gemäß §47 c usw. den jeweiligen obersten Landesbehörden, die überörtlich
zuständig sind, oder von ihnen benannten Stellen. Noch ergibt sich aus
Zuständigkeitsgrenzen ein jeglicher Dispens von der Begriffsdefinition für Ballungsräume.
Vielmehr ist die Aufgabe nötigenfalls im Wege kommunaler oder sogar
länderübergreifende Zusammenarbeit zu erfüllen, wie dies insbesondere Hamburg
und Schleswig Holstein für den länderübergreifenden Ballungsraum haben und
bereits vorgeführt haben.“
Hier sollte dringend
nachgebessert werden und es eine neue Auslegung geben. Denn das wird auch der
Bevölkerung auffallen, dass hier keine realen Lärmbelästigungen mehr stehen,
sondern wenn man den Vergleich sieht, da wird plötzlich klein gerechnet, die Lärmbelastung
verschwindet, obwohl sie in Wirklichkeit größer wird. Das kann eigentlich nur
zu mehr Politikverdrossenheit führen und nicht zu Vertrauen in
Verwaltungsarbeit und nicht in Lokal- und Landespolitik.
Frau Dr. Scholz
Es ist sicher
diskussionswürdig, an Gemeindegrenzen halt zu machen. Wir bewegen uns aber auf
der Kommunalebene und bekommen Zuarbeiten von der übergeordneten Landesebene,
federführend das Landesamt für Umwelt. Dieses hat die Lärmkartierung in der
abgespeckten Form in der Stufe 3 durchgeführt. Dadurch kommt auch die
Diskrepanz der Belastungsachsen zustande und wir können per Gesetz nur mit den
Aussagen arbeiten, die uns da verbindlich zugearbeitet wurden. Es sei denn, man
erweitert den Arbeitsauftrag, aber das ist in dem Fall bei Stufe 3 im Vorfeld
nicht erfolgt.
Herr Krüger verlässt die Sitzung. Es sind
noch 8 Gemeindevertreter anwesend.