Frau Dr. Scholz

Der Vortrag durch das beauftragte Planungsbüro Richter Richards findet im UVO-Ausschuss am kommenden Mittwoch statt.

Die öffentliche Auslegung hat heute begonnen, der Entwurf liegt jetzt für 3 Wochen im Rathaus aus. Beteiligungen sind herzlich willkommen. In der kommenden Woche am Dienstag, 28.08.2018 um 17.30 Uhr eine Öffentlichkeitsveranstaltung zu dem Entwurf mit dem beteiligten Planungsbüro statt. Dazu sind auch die Mitglieder des Bauausschusses gern eingeladen. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele mit dabei wären. Wir schicken Ihnen gern noch einmal eine Einladungsmail.

 

Herr Dr. Braun zu Protokoll

Ich habe mich erst einmal gefreut, als ich da hineingeschaut habe.

Als ich dann aber gesehen habe, dass aus Quadratkilometer Fläche, der in Kleinmachnow 2013 noch mit über 75 dB tagsüber verlärmt war, jetzt 0 Quadratkilometer geworden sind und aus 5 Quadratkilometer Fläche die mindestens mit 55 dB verlärmt werden, plötzlich nur noch 3 Quadratmeter geworden sind, wurde ich stutzig. Aus 100 Wohnungen, die tagsüber mit über 65 dB verlärmt wurden, sind jetzt plötzlich nur noch 47 Wohnungen geworden, aus ca. 51 lärmbelasteten Menschen, die nachts mit über 60 dB belastet waren, sind jetzt plötzlich nur noch 6 geworden.

Da dachte ich: Ist ja super! Aber dann fragt man sich, wir haben doch eigentlich mehr Verkehr, wir haben mehr Einwohner, wir haben stärkeren Lärm. Ich liege plötzlich nachts da und höre fast jede Nacht Lärm, wo ich früher überhaupt keinen gehört habe. Und dann habe ich nachgesehen und bin auf einen Punkt gestoßen, wo ich mich gefragt habe: Was soll das?

Hier steht auf der Seite 1 „Ballungsraum nach § 47 b Bundesimmissionsschutzgesetz ist ein Ballungsraum ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000“. Das ist erst einmal unvollständig, da fehlt noch die Angabe, dass es 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer sein sollen. Der 2. Satz steht dann ohne jegliche Rechtsgrundlage da. Im Land Brandenburg definieren sich die Ballungsräume über die Einwohnerzahl der Gemeinden. Und das ist schlichtweg falsch, das verstößt gegen europäisches und nationales Recht, nämlich das Bundesimmissionsschutzgesetz. Kleinmachnow ist Teil des Ballungsraumes Berlin. Da kann man als zuständige Gemeinde nicht einfach sagen „wir sind nicht Teil eines Ballungsraumes, weil wir nicht 100.000 Einwohner in unserer Gemeinde haben“. Nach der Logik könnte Berlin sagen „wir teilen uns in 40 Sektoren, die alle weniger als 100.000 Einwohner haben und sagen, ein Ballungsraum ist dann vorhanden, wenn ein Sektor mindestens100.000 Einwohner hat“. Auch Stahnsdorf definiert sich im Lärmaktionsplan als Teil des großstädtischen Ballungsraums Berlin.

Da ist es nicht nachvollziehbar, dass man sagt in Brandenburg kümmern wir uns nur um Gemeindegrenzen. Wenn die Gemeinde nur 20.000 Einwohner hat, kann sie kaum Teil eines Ballungsraumes sein. Das wird in anderen Bundesländern ganz anders gehandhabt. Ich habe das bereits zum integrierten Verkehrskonzept zum Ausdruck gebracht, dass um Hamburg und auch um Lübeck sogar länderübergreifende Ballungsräume definiert sind. Es ist sogar im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt, dass Lärmquellen sogar Staatengrenzen überschreiten, dass dort auch die Lärmaktionsplanung grenzüberschreitend gemacht werden muss. Da kann sich Brandenburg und auch Kleinmachnow nicht hinstellen und sagen „Wir sind kein Ballungsraum, wir betrachten jetzt auch im Gegensatz zum 2013 nur noch das, was als Hauptverkehrsstraße definiert ist und mindestens 8.200 Autos pro Tag an Verkehrsstärke hat“.

Das funktioniert so nicht. Darum kommen dann plötzlich solche reduzierten Zahlen zustande und das erinnert jetzt stark an den Dieselskandal, der mit dem Namen VW verbunden war. Da wurde eine illegale Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung betrieben. Hier wird jetzt eine illegale Abschaltvorrichtung für einen Ballungsraum im Lärmaktionsplan betrieben.

Wir müssen hier alle sonstigen Straßen berücksichtigen, alle Lärmquellen und die Leute leiden nicht nur unter Lärm, wenn sie neben einer Hauptverkehrsstraße mit mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag wohnen, sondern auch, wenn sie an einer Straße wohnen, die von 7.900 Fahrzeugen genutzt wird. Das macht keinen großen Unterschied in der Lärmquelle.

Es gab auch schon Dissertationen zu dem ganzen Thema, in denen ausgeführt wurde „Eine Zulässigkeit einer Beschränkung auf einheitliche Gemeindegebiete ergibt sich auch nicht etwa aus der Zuständigkeitsregelung des § 47 e Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz zu Gunsten der Gemeinden. Weder wird die Annahme gemeindeübergreifender Ballungsräume durch die örtliche Begrenztheit gemeindlicher Zuständigkeiten vereitelt, wenn die Meldung der Ballungsräume obliegt gemäß §47 c usw. den jeweiligen obersten Landesbehörden, die überörtlich zuständig sind, oder von ihnen benannten Stellen. Noch ergibt sich aus Zuständigkeitsgrenzen ein jeglicher Dispens von der Begriffsdefinition für Ballungsräume. Vielmehr ist die Aufgabe nötigenfalls im Wege kommunaler oder sogar länderübergreifende Zusammenarbeit zu erfüllen, wie dies insbesondere Hamburg und Schleswig Holstein für den länderübergreifenden Ballungsraum haben und bereits vorgeführt haben.“

Hier sollte dringend nachgebessert werden und es eine neue Auslegung geben. Denn das wird auch der Bevölkerung auffallen, dass hier keine realen Lärmbelästigungen mehr stehen, sondern wenn man den Vergleich sieht, da wird plötzlich klein gerechnet, die Lärmbelastung verschwindet, obwohl sie in Wirklichkeit größer wird. Das kann eigentlich nur zu mehr Politikverdrossenheit führen und nicht zu Vertrauen in Verwaltungsarbeit und nicht in Lokal- und Landespolitik.

 

Frau Dr. Scholz

Es ist sicher diskussionswürdig, an Gemeindegrenzen halt zu machen. Wir bewegen uns aber auf der Kommunalebene und bekommen Zuarbeiten von der übergeordneten Landesebene, federführend das Landesamt für Umwelt. Dieses hat die Lärmkartierung in der abgespeckten Form in der Stufe 3 durchgeführt. Dadurch kommt auch die Diskrepanz der Belastungsachsen zustande und wir können per Gesetz nur mit den Aussagen arbeiten, die uns da verbindlich zugearbeitet wurden. Es sei denn, man erweitert den Arbeitsauftrag, aber das ist in dem Fall bei Stufe 3 im Vorfeld nicht erfolgt.

 

Herr Krüger verlässt die Sitzung. Es sind noch 8 Gemeindevertreter anwesend.