Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister zur barrierefreien Umgestaltung von sechs Bushaltestellen pro Jahr von 2019 bis 2021.

 

Es ist ein Betrag von ca. 200.000 EUR brutto (Planungs- und Bauleistung) für 6 Bushaltestellen pro Jahr bereitzustellen.

 


Eine Erläuterung seitens der Verwaltung gibt es dazu nicht.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 087/18 wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                      8 Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

 

Herr Tauscher fragt nach, warum diese Beschlussvorlage nicht im Umweltausschuss behandelt wurde, obwohl es anscheinend in der Beratungsfolge mal so vorgesehen war.

Herr Roß fragt nach, ob denn die Busse, die in Kleinmachnow eingesetzt sind, überhaupt behindertengerecht ausgestattet sind. Es ist zwar schön, wenn die Bushaltestellen barrierefrei hergerichtet werden, aber wenig sinnvoll wenn die Busse eventuell nicht behindertengerecht sind.

Herr Dr. Buchelt kann dazu berichten, dass die normalen Busse behindertengerecht ausgestattet sind. Wenn Ersatzbusse eingesetzt werden, was selten ist, dann ist das nicht immer der Fall.

Das kann auch Frau Dr. Bastians-Osthaus bestätigen.

Herr Nieter merkt an, dass in der Problembeschreibung steht, dass bis zu 75 % zuwendungsfähige Kosten gefördert werden können. Er möchte wissen, ob eine solche Förderung beantragt wurde.

Frau Braune berichtet dazu, dass eine Förderung beantragt wird. In der Problembeschreibung/Begründung wird dabei wie folgt Stellung genommen: Um die Investitionsvorbereitung zu gewährleisten, ist es erforderlich, weitere Bushaltestellen für die barrierefreie Umgestaltung zu benennen. Diese Planung ist Grundvoraussetzung für die Förderung und Realisierung der Umbaumaßnahmen. Für die Beantragung von Fördermitteln muss die Entwurfsplanung bis zum 30.09. des Vorjahres eingereicht werden.“

Herr Harmsen teilt mit, dass, laut Begründung, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Gemäß vorliegendem Beschluss, hat die Gemeinde per 31.12.2021 von 78 Haltestellen dann 36 Haltestellen umgerüstet. Hier passt die gesetzliche Vorgabe nicht mit der bis dahin umgesetzten Vorgabe überein.    

Frau Braune informiert dazu, dass mehr als 6 barrierefreie Bushalten pro Jahr herzurichten, aus Kapazitätsgründen, nicht zu schaffen ist.

Herr Tauscher merkt an, dass der Konflikt mit dieser Art nicht aufgelöst wird. Um die Vorgaben zu schaffen, sollten eventuell Aufträge in die freie Wirtschaft vergeben werden.

Herr Warnick kann sich nicht vorstellen, dass es gesetzlich möglich sein sollte, dass das Land die Kommunen verpflichtet, barrierefreie Bushaltestellen zu schaffen, ohne sich an den Kosten zu beteiligen. Wenn Sie das fordern, dann muss das Land dies zu 100 % finanzieren. Das kann lediglich eine Zielrichtung sein.

Frau Dr. Bastians-Osthaus teilt mit, dass das Land dies so machen kann und somit würde es auch die EU-Behindertenrechtskonventionen umsetzen. Wenn das Land die EU-Behindertenrechtskonventionen umsetzen würde, müssten Sie natürlich für die entstehenden Kosten aufkommen.

Herr Baumgraß findet, dass die Umsetzung eine kommunale Aufgabe ist.

Herr Pfistner informiert, dass das Personenbeförderungsgesetz ein Bundesgesetz ist. Er sieht keine verbindliche Pflicht darin, dass bis zum Jahr 2022 alle Bushaltestellen barrierefrei sein müssen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 087/18 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 087/18 erfolgt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.