Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Vorplanung (bestehend aus Übersichtsplan, detaillierter Text- und Bildbeschreibung und Kostenschätzung, Anlagen 2, 3 und 4) zur Freiflächenplanung auf dem ehemaligen Gutshof Kleinmachnow (Zehlendorfer Damm; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 357, 49 und 46/2 jeweils teilweise) zu.

Für die Realisierung der Maßnahme sind nach vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2019 80.000 € (brutto) und im Haushalt 2020 280.000 € (brutto) zur Verfügung zu stellen.

Dieser Beschluss ist in der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 zu berücksichtigen.

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und verliest den Änderungsvorschlag aus dem Bauausschuss, macht aber darauf aufmerksam, dass der noch unter Vorbehalt zu sehen ist.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 090/18 wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss          5 Ja-Stimmen; 3-Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mit Ände-

                                  rungsvorschlag

Umweltausschuss    2 Ja-Stimmen; 3-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

 

Herr Roß findet die Neugestaltung eine wunderbare Idee, jedoch auch traurig, dass die Anleuchtung der beiden alten Linden gestrichen werden soll. Er findet das völlig unsinnig.

Frau Dr. Bastians-Osthaus äußert sich verwundert darüber, dass diese Beschlussvorlage im Umweltausschuss behandelt wurde, obwohl dieser Ausschuss nicht in der Beratungsfolge auftaucht.

Frau Braune merkt dazu an, dass aber eine Behandlung im Umweltausschuss stattfand.

Des Weiteren bestätigt Frau Dr. Bastians-Osthaus die formulierte Maßgabe aus dem Bauausschuss und wird sie hier auch im Finanzausschuss einbringen.

Sie informiert, dass die Bäume nicht angestrahlt werden sollten, weil das ein Landschaftsschutzgebiet ist. Die Insekten und Tiere kommen sonst mit ihrem Tag-Nacht-Rhythmus durcheinander.  

Herr Templin merkt an, dass der vorliegende Beschluss ein Grundsatzbeschluss ist. Aus seiner Sicht ist das aber ein Errichtungsbeschluss.

Er macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass gemäß des Kaufvertrages, § 3c „Nutzung der Flächen ST, BST, F1 durch die Kirchengemeinde für Baustelleneinrichtung“, sich die evangelische Kirchengemeinde verpflichtet hat, die für die Baustelleneinrichtung ihnen zur Verfügung gestellten Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand herzurichten oder entsprechend der Planung dieses Platzes. 

Er ist der Meinung, dass die Verwaltung diesen Kostenanteil separat darstellen muss. Die Verwaltung ist dazu verpflichtet. Vertragliche Verpflichtungen müssen eingehalten werden.  

Frau Schwarzkopf schließt sich den Ausführungen von Herrn Templin an.

Herr Harmsen berichtet, dass die Krull-Stiftung einen Teil der Vorplanungskosten übernommen hat. Aus der vorliegenden Beschlussvorlage geht leider nicht hervor, ob diese Stiftung auch bei der Realisierung Kosten übernehmen wird. Des Weiteren fehlen die Einnahmen, auf der Seite 4 der Beschlussvorlage, der Krull-Stiftung. Er empfiehlt, diese Drucksache bis zum Hauptausschuss nochmals zu präzisieren.

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus formuliert die Maßgabe, wie aus dem Bauausschuss:

a)     Zitatepfad: Die auf den geplanten Stelen anzubringenden Zitate sollen ortsbezogen sein.

b)     Beleuchtung: Eine Beleuchtung, insbesondere Anleuchtung der beiden alten Linden, entfällt.

c)      Projektbezeichnung: Bei dem Begriff „Zaubergarten“ handelt es sich lediglich um einen Arbeitstitel. Über den endgültigen Namen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

  

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 090/18 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 090/18 mit der Maßgabe erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.

 

Herr Templin gibt eine persönliche Erklärung ab:

Da meine Einwendungen diese Vorlage nicht abstimmungswürdig erscheinen lassen, sie aber in dieser Sitzung nicht geändert werden können, deshalb habe ich dagegen gestimmt. Wenn die Verwaltung das von mir genannte bis zum Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung noch ändert, dann halte ich die Vorlage für zustimmungsfähig.