Sitzung: 23.08.2018 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 090/18
Beschlussvorschlag:
Für die Realisierung der Maßnahme sind nach vorläufiger Abschätzung im Haushalt 2019 80.000 € (brutto) und im Haushalt 2020 280.000 € (brutto) zur Verfügung zu stellen.
Dieser Beschluss ist in der Haushaltsplanung für die Jahre 2019 und 2020 zu berücksichtigen.
Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und verliest den Änderungsvorschlag aus dem Bauausschuss, macht aber darauf aufmerksam, dass der noch unter Vorbehalt zu sehen ist.
Die Beschlussvorlage DS-Nr. 090/18 wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:
Bauausschuss 5 Ja-Stimmen; 3-Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mit Ände-
rungsvorschlag
Umweltausschuss 2 Ja-Stimmen; 3-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
Herr Roß findet die Neugestaltung eine wunderbare Idee, jedoch auch traurig, dass die Anleuchtung der beiden alten Linden gestrichen werden soll. Er findet das völlig unsinnig.
Frau Dr. Bastians-Osthaus äußert sich verwundert darüber, dass diese Beschlussvorlage im Umweltausschuss behandelt wurde, obwohl dieser Ausschuss nicht in der Beratungsfolge auftaucht.
Frau Braune merkt dazu an, dass aber eine Behandlung im Umweltausschuss stattfand.
Des Weiteren bestätigt Frau Dr. Bastians-Osthaus die formulierte Maßgabe aus dem Bauausschuss und wird sie hier auch im Finanzausschuss einbringen.
Sie informiert, dass die Bäume nicht angestrahlt werden sollten, weil das ein Landschaftsschutzgebiet ist. Die Insekten und Tiere kommen sonst mit ihrem Tag-Nacht-Rhythmus durcheinander.
Herr Templin merkt an, dass der vorliegende Beschluss ein Grundsatzbeschluss ist. Aus seiner Sicht ist das aber ein Errichtungsbeschluss.
Er macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass gemäß des Kaufvertrages, § 3c „Nutzung der Flächen ST, BST, F1 durch die Kirchengemeinde für Baustelleneinrichtung“, sich die evangelische Kirchengemeinde verpflichtet hat, die für die Baustelleneinrichtung ihnen zur Verfügung gestellten Flächen wieder in den ursprünglichen Zustand herzurichten oder entsprechend der Planung dieses Platzes.
Er ist der Meinung, dass die Verwaltung diesen Kostenanteil separat darstellen muss. Die Verwaltung ist dazu verpflichtet. Vertragliche Verpflichtungen müssen eingehalten werden.
Frau Schwarzkopf schließt sich den Ausführungen von Herrn Templin an.
Herr Harmsen berichtet, dass die Krull-Stiftung einen Teil der Vorplanungskosten übernommen hat. Aus der vorliegenden Beschlussvorlage geht leider nicht hervor, ob diese Stiftung auch bei der Realisierung Kosten übernehmen wird. Des Weiteren fehlen die Einnahmen, auf der Seite 4 der Beschlussvorlage, der Krull-Stiftung. Er empfiehlt, diese Drucksache bis zum Hauptausschuss nochmals zu präzisieren.
Frau Dr. Bastians-Osthaus
formuliert die Maßgabe, wie aus dem Bauausschuss:
a) Zitatepfad: Die auf den geplanten Stelen
anzubringenden Zitate sollen ortsbezogen sein.
b) Beleuchtung: Eine Beleuchtung, insbesondere
Anleuchtung der beiden alten Linden, entfällt.
c) Projektbezeichnung: Bei dem Begriff
„Zaubergarten“ handelt es sich lediglich um einen Arbeitstitel. Über den
endgültigen Namen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 090/18 mit der Maßgabe zur Abstimmung.
Die
Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 090/18 mit der Maßgabe erfolgt mit 6
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.
Herr Templin gibt eine
persönliche Erklärung ab:
Da meine Einwendungen diese Vorlage nicht abstimmungswürdig erscheinen
lassen, sie aber in dieser Sitzung nicht geändert werden können, deshalb habe
ich dagegen gestimmt. Wenn die Verwaltung das von mir genannte bis zum
Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung noch ändert, dann halte ich die
Vorlage für zustimmungsfähig.