Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die Sanierung des Objektes Hort „Villa Lustig“, Steinweg 2 - 4. Die Realisierung soll im Jahre 2020 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2019  78.000,00 € und im Haushaltsjahr 2020  862.000,00 € (Verpflichtungsermächtigung), nach jetziger vorläufiger Kostenberechnung, zur Verfügung gestellt.

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie merkt an, dass diese Maßnahme bisher in der Prioritätenliste nur mit der Priorität 4 berücksichtigt war, aber noch nicht im Haushalt. 

 

Ø Herr Templin nimmt ab 18:37 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Die Beschlussvorlage DS-Nr. 068/18 wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

KITA-Werksausschuss          6 Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Kulturausschuss                   6 Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

 

Herr Tauscher merkt kritisch an, dass diese Beschlussvorlage nicht im Bauausschuss behandelt wurde. Er möchte gern wissen, warum sie dort nicht behandelt wurde.

Herr Tauscher möchte die Aussage von Frau Braune zu Protokoll.

Frau Braune gibt zu Protokoll:

Ich kann soweit dazu sagen, dass dieser Beschluss gemeinsam mit dem Bauamt vorbereitet wurde und die Unterlagen dort auch vorlagen und dass dies auch in enger Abstimmung mit dem KITA-Verbund und der Bauverwaltung erfolgt ist. Warum es hier nicht auf der Tagesordnung des Bauausschusses stand, kann ich so auch nicht nachvollziehen. Im Werksausschuss des KITA-Verbundes wurde die Drucksache, Anfang Juni, auch einstimmig befürwortet.    

 

Ø Herr Nieter nimmt ab 18:40 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin findet diese Maßnahme notwendig und sie sollte schnell umgesetzt werden. Er sieht jedoch in diesem Beschluss einen Verstoß gegen die Haushaltssatzung.

Es handelt sich hierbei um einen Grundsatz- und Errichtungsbeschluss, was aus seiner Sicht falsch ist. Der Errichtungsbeschluss löst damit sofort eine Verpflichtungsermächtigung aus. Es gibt keinen weiteren Errichtungsbeschluss. Dies liegt über der Wertgrenze von 800.000,00 € für Investitionsmaßnahmen und muss einen Nachtragshaushalt zur Folge haben.

Herr Templin hat Frau Feser im Kulturausschuss gefragt, warum dies ein Grundsatz- und Errichtungsbeschluss ist.

Frau Feser gab ihm die Antwort, dass dies so notwendig ist, weil vom Ende der Planung bis dann zu einem Errichtungsbeschluss, gerade die Ferienzeit, neue Gemeindevertretung usw. falle, so dass dann die gewünschte, schnelle Fertigstellung verhindert würde.

Herr Templin macht folgenden Vorschlag:

1.)                Die Verwaltung ändert den vorliegenden Beschluss in einen Grundsatzbeschluss und bringt den Errichtungsbeschluss dann in die letzte Gemeindevertretung des Jahres ein, vor Verabschiedung des neuen Haushaltsplanes.

Wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass die jetzt vorgelegte Planung ausreichend für einen Errichtungsbeschluss ist, dann ist das auch am Jahresende noch so. Somit muss kein Nachtragshaushalt aufgestellt werden und dies ist dann im Einklang mit den Gesetzesvorgaben. Wenn die Verwaltung die Drucksache nicht ändern möchte, dann muss die Haushaltssatzung geändert werden. Die Wertgrenze für Investitionsmaßnahmen muss dann erhöht werden.

Herr Warnick berichtet, dass er im Vorfeld der heutigen Sitzung mit der Verwaltung darüber gesprochen hat. Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Verfahrensweise so richtig ist. Sie wird dies aber nochmals bis zum Hauptausschuss bzw. der Gemeindevertretersitzung prüfen.

Herr Tauscher vertritt die Meinung, dass dazu eine Maßgabe formuliert werden sollte.

Herr Harmsen äußert sich verwundert über einen Satz in der Begründung (3. Seite). Dieser lautet: „Die Sanierung des Gebäudes soll über das Gebäudemanagement der Gemeinde Kleinmachnow abgewickelt werden.“ Laut Organigramm der Gemeinde verbergen sich hinter dem Begriff „Gebäudemanagement“ die Hausmeister. Herr Harmsen sieht das aber eher als Aufgabe der Bauverwaltung an.

Frau Braune informiert, dass hinter dem Gebäudemanagement auch die Bauverwaltung, nämlich Frau Neumann und Herr Koch, stehen. Sie sind aber auch Dienstleister für den Fachbereich Schul-/Kultur-/ Gebäudemanagement.

Dem widerspricht Herr Harmsen und macht nochmals auf das Organigramm der Verwaltung aufmerksam. Hinter dem Begriff „Gebäudemanagement“ stehen alle Hausmeister und die sind dem Fachbereich Schul-/Kultur-/Gebäudemanagement zugeordnet.  

Frau Braune sagt eine Überprüfung / Klärung zu.

Frau Schwarzkopf informiert, dass im Jahre 2010 ein Monitoring von allen öffentlichen Gebäuden gemacht wurde.

Sie hätte gern, wenn das Gebäude saniert wird, dass ein Augenmerk auf die energetische Sanierung gelegt wird.

     

Ø Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt ab 18:49 Uhr an dieser Sitzung teil.

Es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Roß macht auf die derzeitige Situation bezüglich der Betreuung der Kinder in den Horten und Schulen aufmerksam.

Herr Roß schließt sich dem vorgeschlagenen Verfahrensweg von Herrn Templin an und appelliert, der vorliegenden Beschlussvorlage zuzustimmen. Jede weitere Verzögerung der Maßnahme ist aus seiner Sicht schädlich.

 

Herr Templin formuliert folgende Maßgabe:

 

Der Betreff wird wie folgt geändert und lautet:

Grundsatzbeschluss

Sanierung „Villa Lustig“; Steinweg 2-4

 

Der Beschlussvorschlag; 2. Absatz wird wie folgt geändert und lautet:

Zur Vorbereitung der Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2019 78.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.

  

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 068/18 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 068/18 mit der Maßgabe erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.