1.
Für die östlich Stahnsdorfer Damm und
nördlich Teltowkanal/Machnower Schleuse gelegenen Flächen des
Berufsbildungszentrums Kleinmachnow der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
(BBiZ) und der sog. Kanalsiedlung sowie für Teile des Stahnsdorfer Damms,
vgl. Anlage 1,
Kennzeichnung Geltungsbereich,
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“
aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
2.
Mit dem Bebauungsplan wird angestrebt,
eine Neugestaltung des BBiZ planungsrechtlich vorzubereiten und so den
Ausbildungsstandort Kleinmachnow der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung
dauerhaft zu ordnen. Der mit der Neugestaltung frei werdende rückwärtige (östliche)
Teil des BBiZ-Grundstücks soll als von Bebauung freizuhaltende Fläche
(Grünfläche) gesichert werden. Zugleich sollen die Voraussetzungen für einen
uferbegleitenden Rad- u. Gehweg geschaffen werden. Einbezogen und in ihrem
Bestand erhalten werden soll außerdem die unter Denkmalschutz stehende
Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1-16).
Der Gemeindevertretung sind konkrete Vorschläge für mögliche Inhalte des
(künftigen) B‑Planes in einem ersten B-Plan-Vorentwurf zur Beratung
vorzulegen.
Anlagen
1. Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-BP-045
2. Luftbild
(Stand April 2009)
3. Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 15.10.2009, Auszug
4. Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BlmA), Schreiben vom 09.11.2010
Ø
Erläuterungen zur Drucksache durch den
Bürgermeister.
An der Aussprache zur DS-Nr. 180/10 beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert 2x
Frau Dr.
Kimpfel
Frau Sahlmann
Frau Scheib
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Herr
Grubert, bitte geben Sie zu Protokoll, dass eine weitere Bebauung auf dem
Grundstück ausgeschlossen wird.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 180/10 beteiligen sich:
Herr Musiol
Frau Dr.
Kimpfel
Herr
Grubert zu Protokoll
Der B-Plan
wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. Es handelt sich hier um den
Aufstellungsbeschluss. Die Absicht im Aufstellungsbeschluss ist, die hintere
Fläche von Bebauung freizuhalten. Das steht im Punkt 2 des
Beschlussvorschlages. Mehr gebe ich nicht zu Protokoll.
Frau
Sahlmann zu Protokoll
Auf dem
Areal soll keine weitere Bebauung vorgenommen werden.
Abstimmung zur DS-Nr. 180/10:
Die DS-Nr.
180/10 wird einstimmig beschlossen.