1. Der
Bebauungsplan KLM-BP-001-d „Eigenherd Nord“ in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.1999 soll geändert werden.
Die
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d soll sich auf die Klarstellung des zu
Grunde gelegten Höhensystems beschränken. Die übrigen Inhalte des
Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
3. Die
Planänderung wirkt sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die
Nachbargebiete aus. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
4. Als
nächstes ist ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der
Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu
beteiligen.
Anlagen
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
Auszug aus dem rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-001-d
2.
textliche Festsetzung Nr. 6
3.
Planzeichenerklärung
Ø
Erläuterungen zur Drucksache durch den
Bürgermeister.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 181/10 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Lippoldt
Abstimmung
zur DS-Nr. 181/10:
Die DS-Nr. 181/10 wird einstimmig
beschlossen.