Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Für das Grundstück Ringweg 41 - vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-005 „Ringweg 41“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2)        Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-005 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 41 geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungs­plan KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans des Vor­haben­trägers (Antragstellers) aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Der Vorentwurf ist der Gemeinde­vertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.  


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 099/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.09.2018 zu setzen.