Sitzung: 03.09.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 099/18
Beschlussvorschlag:
1)
Für
das Grundstück Ringweg 41 - vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-005 „Ringweg 41“
aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2)
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-005 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 41 geschaffen
werden.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan
KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und
Erschließungsplans des Vorhabenträgers (Antragstellers) aufgegriffen und
weiterentwickelt werden.
Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 099/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
20.09.2018 zu setzen.