Als allgemeine Stellvertreterin des
Bürgermeisters wird gem. § 56 Abs. 4 BbgKVerf die Fachbereichsleiterin
Bauen/Wohnen, Frau Barbara Neidel, mit Wirkung zum 01.01.2011 bestellt.
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 191/10 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 191/10:
Die DS-Nr. 191/10 wird einstimmig beschlossen.